Erste Analysen und Berechnungen zeigen, dass speziell in den Bereichen Biogas und Offshore-Windkraftanlagen tendenziell die großen Anlagen zu den Gewinnern zählen, während kleine Biogasanlagen (ausgenommen „75 kW Gülleanlagen“) und Onshore-Windkraftanlagen eher die Verlierer sind. Die Bundesregierung erweckt den Eindruck, als wolle sie den großen Energiekonzernen eine Kompensation für den Ausstieg aus der Atomenergienutzung ermöglichen. Zu dieser Einschätzung gelangen die Betroffenen, weil das neue EEG vor allem die Gaserzeugung in Großanlagen fördert. „Besonders hart trifft es die zukünftigen Betreiber von Biogasanlagen“, so Robin Große, Steuerberater bei Ecovis, „denn sie erhalten ab 2012 nur dann die Einspeisevergütung, wenn ein Mindestnutzungsgrad von 60 Prozent der anfallenden Wärme nachgewiesen wird.“ Nur wer 60 Massenprozent Gülle in der Anlage verwertet, ist von dieser Pflicht entbunden. Zudem sind die Vergütungssätze im neuen EEG für Anlagen von 75 Kilowatt bis 1.000 Kilowatt herabgesetzt worden. „Dies gilt aber nur für ab 2012 neu ans Netz gehende Biogasanlagen“, erläutert Große, „bestehende Anlagen sind nicht betroffen.“
Marktprämie und Flexibilitätsbonus
Biogas-Neuanlagen mit einer Leistung von über 750 Kilowatt sollen ab 2014 prinzipiell keine EEG-Vergütung mehr erhalten, sondern ihren Strom am Markt verkaufen. „Dafür erhalten sie jedoch eine Marktprämie, die auch von Betreibern aller anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in Anspruch genommen werden kann, wenn sie sich für Direktvermarktung entscheiden“, erklärt Robin Große. Anlagenbetreiber von Biogasanlagen können zusätzlich einen Flexibilitätsbonus für sich nutzen. „Diese neuen Regelungen könnten zusammen mit den vorgenommenen Vergütungskürzungen den Zubau an Biogasanlagen merklich verlangsamen. Die Investition in eine Biogasanlage bleibt weiterhin ein individuelles Rechenexempel“, so Steuerberater Große, „ob sich Gewinne erzielen lassen, hängt in Zukunft noch stärker als bisher von einem stimmigen Gesamtkonzept ab.“
Mehr Geld für Windanlagen auf See
Kleinere Änderungen bringt das EEG im Windbereich, unterscheidet aber zwischen On- und Offshore-Anlagen. Betreiber von Onshore-Windanlagen erhalten zukünftig für ihren erzeugten Strom eine reduzierte Grundvergütung. Der für neu installierte Anlagen festgelegte Vergütungssatz sinkt zudem ab 2012 nicht mehr um 1 Prozent, sondern um 1,5 Prozent jährlich (Degression). Offshore-Windanlagen will die Bundesregierung in Zukunft hingegen noch mehr fördern als bisher. Deshalb wurden die Vergütungssätze angehoben. „Die erhöhte Förderung macht die Investition deutlich attraktiver“, so Große.
Worüber wir reden sollten
• Haben Sie bei Ihrer geplanten Investition in eine Biogasanlage alle Änderungen durch das neue EEG berücksichtigt?
• Ist ihr Konzept nach den neuen Vorgaben noch wirtschaftlich?
• Wie hoch sind die neuen Vergütungssätze für Offshore-Windanlagen?
• Was ändert sich im Bereich der Degression?
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