Betroffen sind nicht nur die reguläre Einkommensteuer, sondern insbesondere die steuerbefreiten Gehaltszulagen, die Ausländer in China in Anspruch nehmen dürfen. Dazu gehören beispielsweise Mietzuschüsse, Schulkosten für Kinder oder Sprachkurse (Chinesisch), die mit offiziellen chinesischen Steuerrechnungen, den sogenannten Fapiao, nachgewiesen werden müssen.
Oft erfüllen die eingereichten Fapiao jedoch nicht die rechtlichen Anforderungen oder es handelt sich sogar um Fälschungen. Werden diese Missstände von den Behörden aufgedeckt, fallen Steuernachzahlungen sowie über mehrere Jahre akkumulierte Zinsnachzahlungen an und es können zusätzlich Strafen verhängt werden.
Des Weiteren überprüfen die Behörden auch andere Gehaltsnebenkosten des Arbeitgebers. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung im Ausland und von Unternehmen gezahlte private Versicherungen für Angestellte und deren Familien müssen beispielsweise ebenfalls in China versteuert werden, was häufig aber nicht der Fall ist.
Fazit:
Unternehmer müssen die Richtigkeit der Lohnsteuerberechnung ihrer Mitarbeiter sowie die korrekte Handhabung von Fapiao im Auge behalten. Es empfiehlt sich an dieser Stelle Rat und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Einhaltung der Gesetze und Regularien zu gewährleisten und auf eine potenzielle Prüfung vorbereitet zu sein.