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Markenrecht: Warum Landwirte ihre Ideen schützen lassen sollten

(PresseBox) (Berlin, )
Sie haben für Ihr landwirtschaftliches Produkt einen tollen Namen gefunden, den es noch nicht gibt? Lassen Sie ihn unbedingt schützen, denn dann können nur Sie damit werben.

Eine Marke kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen. Sie kann eine reine Wortbezeichnung (Wortmarke), eine reine Grafik (Bildmarke) oder ein gemischtes Zeichen (Wort-/Bildmarke) sein. Bei Wortmarken ist zu beachten, dass die Bezeichnung für das Produkt weder nur beschreibend noch eine Gattungsbezeichnung sein darf. „Haben Sie beispielsweise eine besonders aromatische Spitzkohl-Sorte, dann können Sie die Bezeichnung ,Spitzkohl‘ nicht schützen lassen, da dies ein landwirtschaftliches Produkt ist. Die Bezeichnung ,Spitzi‘ würde allerdings gehen“, erklärt Harald Schleicher, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Ecovis in Berlin. Wichtig zu wissen: Landwirte müssen mit ihrer Marke ein Alleinstellungsmerkmal haben. Die Marke darf es also so oder in verwechslungsfähiger Form noch nicht geben.

Wie Landwirte eine Marke anmelden

Landwirte, die ein Wort oder ein Bild schützen lassen wollen, sollten zuerst recherchieren, ob es das Kennzeichen bereits so oder in ähnlicher Form gibt. Das können sie bei reinen Wortzeichen über die Recherche-Funktion auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) machen. Bei Zeichen mit Bildbestandteilen oder in Zweifelsfällen sollten sie einen Rechts- oder Patentanwalt in die Recherche einbeziehen. „Wer vorher recherchiert, spart sich später mögliche rechtliche Auseinandersetzungen, wenn es eine ähnliche Marke schon gibt“, sagt Harald Schleicher. Bei der Anmeldung müssen Landwirte die Produkte, die sie schützen wollen, eindeutig benennen. Die Marke können Landwirte über ein Formular auf der Website des DPMA selbst anmelden oder sie beauftragen einen Patent- oder Rechtsanwalt damit. Ist die Marke eingetragen, gilt der Schutz zehn Jahre, gegen Gebühr weitere zehn Jahre. Die Gebühr für die Markenanmeldung liegt bei mindestens 300 Euro.

Eine Markenanmeldung lohnt sich

Wer eine Marke angemeldet hat, darf als Einziger diese Marke nutzen. „Angenommen Sie haben für Ihren Spitzkohl ein Markenlogo ,Spitzi‘ angemeldet, dann dürfen nur Sie damit werben. Andere dürfen nur das Wort Spitzkohl nutzen“, erklärt Schleicher.

Falls doch jemand die Marke verwendet, können Landwirte Unterlassungsansprüche geltend machen. „Mit einer Markenanmeldung haben Landwirte also Rechtssicherheit und außerdem ein individuelles Produkt, das sie verkaufen dürfen“, sagt Schleicher, „auf Verpackungen, im Web-Shop oder auf Social Media sind Wort-/Bildmarken zudem echte Eyecatcher.“

Harald Schleicher, Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Ecovis in Berlin

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