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Mit Dauerfristverlängerung die Umsatzsteuer später ans Finanzamt zahlen

(PresseBox) (Berlin, )
Viele Unternehmer haben wegen der Corona-Pandemie mit erheblichen Umsatzeinbrüchen und noch nicht ausbezahlten Hilfen zu kämpfen. Die Liquidität in der Firma wird knapp. Die Finanzverwaltung gewährt mit der Dauerfristverlängerung jedoch versteckt eine Art Überbrückungshilfe light in der Umsatzsteuer.

Dauerfristverlängerung führt zu mehr Liquidität

Grundsätzlich muss ein Unternehmer am zehnten Tag des Folgemonats seine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen. Beispielsweise ist am 10. Februar die Umsatzsteuer für Januar fällig. Es gibt jedoch eine Ausnahme: die Dauerfristverlängerung. Hier hat man einen Monat länger Zeit, seine Umsatzsteuer ans Finanzamt zu überweisen. Die Umsatzsteuer für Januar ist somit erst im März fällig. Dafür muss man beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragen. Diese bekommt man nur gegen eine Sondervorauszahlung: Man bezahlt ein Elftel der Vorjahresumsatzsteuer voraus und bekommt dafür mehr Zeit. Denn das Finanzamt hat schon einen Teil der zu erwartenden Umsatzsteuer bekommen. Aufgrund der Vorauszahlung, die am 10. Februar fällig ist, hat der Unternehmer keinen Liquiditätsvorteil. Wer jedoch besonders hart unter der Krise leidet, kann sich von der Vorauszahlung befreien oder sich eine bereits gezahlte Vorauszahlung erstatten lassen. Das ergibt einen Liquiditätsvorteil – auch wenn es nur ein Monat ist.

Wer von der Dauerfristverlängerung profitieren kann

Nur von der Pandemie betroffene Unternehmer können diese Möglichkeit nutzen. Sie müssen die Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragen und zwar spätestens bis 31. März 2021. Wer seine Sondervorauszahlung schon überwiesen hat, kann sich seine Vorauszahlung vom Finanzamt erstatten lassen. „Doch bitte nicht vergessen: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Bezahlen müssen Sie die Umsatzsteuer, nur etwas später“, sagt Ecovis-Steuerberater Mathias Lüschen in Vechta.

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. In über 100 deutschen Büros arbeiten fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weltweit sind es fast 8.500 in nahezu 80 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

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