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Neue Regelungen bei Warenzustellung in der EU

Seit 1. Oktober 2013 ist die Gelangensbestätigung Pflicht. Sie gilt als Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung.

(PresseBox) (Berlin, )
Diese Bestätigung gilt beim Fiskus als Beleg dafür, dass die gelieferten Waren tatsächlich im EU-Ausland angekommen sind. Die Regelung sollte ursprünglich ab 1. Januar 2012 gelten, wurde dann aber nachgebessert, weil Unternehmen und Wirtschaftsverbände das Regelwerk heftig kritisierten. „In der überarbeiteten und nun gültigen Fassung sind die Regeln jedoch deutlich vereinfacht worden“, erläutert Ecovis-Steuerberaterin Nadine Gerber.

So ist bei einer elektronischen Übermittlung der Gelangensbestätigung, etwa per E-Mail, eine Unterschrift des Empfängers nicht erforderlich, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter klar erkennbar sind. Zudem kann sie in jeder Form vorgelegt werden, sofern die erforderlichen Angaben enthalten sind. Sie kann auch als Sammelbestätigung die Umsätze aus einem Zeitraum von bis zu einem Kalendervierteljahr enthalten. Als gleichberechtigte Nachweise gelten unter anderem Frachtbriefe, Tracking-and-Tracing-Protokolle vom Kurierdienstleister oder Posteinlieferungsscheine mit Zahlungsbelegen. Doch das vereinfachte Regelwerk hat einen „schwerwiegenden Geburtsfehler“, so Ecovis-Steuerberater Axel Beck. „Die Gelangensbestätigung ist eine rein deutsche Erfindung, die es in den anderen EU-Staaten nicht gibt und die mit den Mitgliedsstaaten auch nicht abgestimmt worden ist. Bei den Abnehmern im EU-Ausland sind Missverständnisse vorprogrammiert.”

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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

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