Immer auf dem neuesten Stand
Mit automatischen Updates, die er bereits seit dem Jahr 2000 anbietet, lassen sich diese Aufwendungen jedoch vermeiden.„Die Online-Shops werden dadurch abmahnsicher. Vor allem den kleineren Unternehmen kann diese Dienstleistung sehr zugutekommen, weil sie sich um die AGB-Anpassung nicht selbst kümmern müssen, vorgeschriebene Aktualisierungen werden nicht mehr übersehen“, bringt Harald von Herget, Rechtsanwalt bei Ecovis, den Vorteil auf den Punkt. „Das erleichtert mir die tägliche Arbeit sehr“, bestätigt Karl Nitschke, Mitinhaber der W&N Datentechnik. Der Berliner eBay-Shop nutzt den Update-Service bereits seit 2007. Weitere gesetzliche Neuerungen, die Angleichungen der AGB-Texte oder der Widerrufsbelehrungen erforderlich machen, sind absehbar. Ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission beispielsweise zielt auf die stärkere Harmonisierung der Verbraucherrechte ab. Die neue Regelung sieht vor, dass eine Dienstleistung, die innerhalb der Widerrufsfrist begonnen wird und die der Verbraucher innerhalb dieser Frist widerruft, hinsichtlich der bereits erbrachten Leistung entlohnt werden muss. Dem Vorschlag muss der Rat der EU allerdings noch formal zustimmen. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Zahlreiche Sonderregelungen
Für bestimmte Waren, zum Beispiel Arzneien, Kosmetikartikel oder elektronische Produkte, gelten spezielle Vorschriften und Gesetze, die in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfließen müssen. „Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit von rechtlichen Änderungen weiter an, sodass sich der Bedarf an Fachanwaltswissen hier deutlich erhöht“, so Harald von Herget, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, der im Rahmen der von ihm konzipierten Rechte-Verwaltung Advocating® eine denkbar breite Dienstleistungspalette anbietet. Neben der AGB-Aktualisierung gehört dazu die systematische Verwaltung von Lizenzen jeder Art, von Marken, Titeln sowie sonstigen Rechten: Das Service-Spektrum reicht vom rein administrativen Management über die Vertragskontrolle und Überwachung bis hin zum Inkasso sowie zur Abrechnungskontrolle.
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