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Online-Händler: Ecovis hilft beim Schutz vor Abmahnung

Rechtzeitiges Informieren über gesetzliche Änderungen kann Webshops bei der Rechtsverwaltung tatkräftig unterstützen. Ecovis bietet dazu ein Update-Service bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(PresseBox) (Berlin, )
Gerade im E-Commerce-Bereich müssen AGB und Widerrufsbelehrungen immer wieder aktualisiert werden. Betroffen sind vor allem die Online-Händler. Beispiele für solche Neuerungen gibt es reichlich. So trat am 4. August 2011 das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft. Damit mussten die Online-Händler den Wortlaut zur Widerrufsbelehrung in den AGB entsprechend ändern. Seit 5. November 2011 ist die Verwendung der neuen Regelung Pflicht. Ein Online-Händler, der auch danach noch die veralteten AGB verwendet, muss damit rechnen, dass er früher oder später abgemahnt wird. Für die betroffenen Unternehmer kann das teuer ­werden. „Die Abmahnkosten können sich von einigen 100 Euro bis auf mehrere 1.000 Euro summieren“, warnt Harald Schleicher, Ecovis-Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Immer auf dem neuesten Stand
Mit automatischen Updates, die er bereits seit dem Jahr 2000 anbietet, lassen sich diese Aufwendungen jedoch vermeiden.„Die Online-Shops werden dadurch abmahnsicher. Vor allem den kleineren Unternehmen kann diese Dienstleistung sehr zugutekommen, weil sie sich um die AGB-Anpassung nicht selbst kümmern müssen, vorgeschriebene Aktualisierungen werden nicht mehr übersehen“, bringt Harald von Herget, Rechtsanwalt bei Ecovis, den Vorteil auf den Punkt. „Das erleichtert mir die tägliche Arbeit sehr“, bestätigt Karl Nitschke, Mitinhaber der W&N Datentechnik. Der Berliner eBay-Shop nutzt den Update-Service bereits seit 2007. Weitere gesetzliche Neuerungen, die Angleichungen der AGB-Texte oder der Widerrufsbelehrungen erforderlich machen, sind absehbar. Ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission beispielsweise zielt auf die stärkere Harmonisierung der Verbraucherrechte ab. Die neue Regelung sieht vor, dass eine Dienstleistung, die innerhalb der Widerrufsfrist begonnen wird und die der Verbraucher innerhalb dieser Frist widerruft, hinsichtlich der bereits erbrachten Leistung entlohnt werden muss. Dem Vorschlag muss der Rat der EU allerdings noch formal zustimmen. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

Zahlreiche Sonderregelungen
Für bestimmte Waren, zum Beispiel Arzneien, Kosmetikartikel oder elektronische Produkte, gelten spezielle Vorschriften und Gesetze, die in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfließen müssen. „Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit von rechtlichen Änderungen weiter an, sodass sich der Bedarf an Fachanwaltswissen hier deutlich erhöht“, so Harald von Herget, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, der im Rahmen der von ihm konzipierten Rechte-Verwaltung Advocating® eine denkbar breite Dienstleistungspalette anbietet. Neben der AGB-Aktualisierung gehört dazu die systematische Verwaltung von Lizenzen jeder Art, von Marken, Titeln sowie sonstigen Rechten: Das Service-Spektrum reicht vom rein administrativen Management über die Vertragskontrolle und Überwachung bis hin zum Inkasso sowie zur Abrechnungskontrolle.

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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
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