Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 1165533

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Ms Jana Klimesch +49 89 58982673

Praxis-Pkw: Steuern sparen beim Kauf

(PresseBox) (Berlin, )
Ärzte, die einen Praxis-Pkw anschaffen möchten, brauchen das Geld nicht selbst in die Hand nehmen. Auch der Ehepartner kann das Auto kaufen und im Anschluss an den freiberuflich tätigen Arzt vermieten. Der Vorteil dabei: Der Ehegatte darf als Leasinggeber die Vorsteuer für den Erwerb des Autos geltend machen.

Grundsätzlich dürfen Unternehmerinnen und Unternehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Ausgeschlossen ist der Vorsteuerabzug nur für Leistungen, die für steuerfreie Umsätze verwendet werden (§ 15 Abs. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz – UStG).

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Urteil vom 29.09.2022 (Az. V R 29/20) über einen Fall entschieden, in dem die Ehefrau eines Arztes ihrem Ehemann einen PKW vermietete. Fraglich war, ob die Ehefrau die Vorsteuer für den Erwerb des Pkw abziehen durfte oder ob ein Gestaltungsmissbrauch vorlag.

Das BFH-Urteil: Kein Scheingeschäft, keine Systemwidrigkeit

Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Ehefrau den Pkw selbst kaufen und an den Ehemann vermieten durfte. Dafür sprach, dass die Ehefrau die Vermietung an den Ehemann
  • langfristig angelegt und
  • den Vertrag fremdüblich ausgestaltet hatte,
  • den Pkw selbst finanzierte und
  • das Auto nicht als Familien-Auto nutzte.
Dass ein Scheingeschäft oder eine Systemwidrigkeit vorlagen, verneinte das Gericht. Der BFH stellte fest, dass die Vertragsparteien den Leasingvertrag hinsichtlich der Hauptpflichten und damit im Wesentlichen so wie vereinbart tatsächlich durchführten. Dabei war es unerheblich, dass die Ehefrau Serviceleistungen und Wartungsarbeiten entgegen den vertraglichen Bestimmungen selbst übernahm. Entscheidend war vielmehr, dass der Arzt die Leasingraten tatsächlich monatlich zahlte.

Was bedeutet das Urteil?

„Wer als Leasingnehmer ein solches „Ehegatten-Vorschaltmodell“ nutzt, für den verringert sich der jährliche Gewinn. Und das spart Steuern. Beim Verkauf des Autos ist zudem kein Veräußerungsgewinn zu versteuern. Allerdings sollten Ärzte darauf achten, die Verträge mit Angehörigen immer fremdüblich zu gestalten“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Annett Rüdiger in Halle (Saale).

Zwei Nachteile bleiben:
  1. Die private Nutzung des Pkw durch den Leasinggeber-Ehepartner gilt in einem solchen Modell als sogenannte unentgeltliche Wertabgabe. Und darauf sind Steuern fällig. Der Leasinggeber unterliegt außerdem erweiterten umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten.
  2. Auf die einzelnen Leasingraten fällt Umsatzsteuer an. Da Ärzte nur umsatzsteuerfeie Umsätze ausführen, können sie diese Umsatzsteuer folglich nicht als Vorsteuer abziehen.
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.