Wer Rente bekommt, aber die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, durfte in der Vergangenheit nur maximal 6.300 Euro brutto im Jahr dazuverdienen. Bei Überschreiten der Grenzen erfolgte eine Kürzung der Rente. Weil den Arbeitgebern Fachkräfte fehlen, weitete die Bundesregierung zwischen 2020 und 2022 die Hinzuverdienstgrenzen befristet zuletzt bis auf 46.060 Euro brutto jährlich aus. „Das sollte einen höheren Anreiz für eine Weiterbeschäftigung neben der Rente schaffen“, sagt Rentenberater Andreas Islinger.
Bundesarbeitsministerium plant neue Hinzuverdienstgrenze ab 2023
Laut des Referentenentwurfs will das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Hinzuverdienstgrenze jetzt dauerhaft auf das 14-fache der monatlichen Bezugsgröße anheben. Die monatliche Bezugsgröße im Jahr 2022 liegt bei 3.290 Euro. Sie richtet sich nach dem monatlichen Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten. Damit könnten vorgezogene Altersrentnerinnen und -Rentner auch ab 2023 mehr dazuverdienen, ohne dass ihnen die Rentenversicherung die Rente kürzt.
Was will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil damit erreichen?
„Eine höhere Hinzuverdienstgrenze macht einen Renteneintritt bei gleichzeitiger Fortsetzung der Beschäftigung noch einmal attraktiver“, sagt Rentenberater und Steuerberater Andreas Islinger in München. „Viele Unternehmen sind froh, wenn sie ihre Rentnerinnen und Rentner weiter beschäftigen können, ohne dass diese finanzielle Nachteile fürchten müssen.“
Vorteile beim Hinzuverdienst auch für Erwerbsminderungsrenten!
Neu im Gesetzesentwurf ist zudem, dass nun auch bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung ein höherer Verdienst neben der Rente möglich sein soll.
- Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt dann ab 1. Januar 2023: Statt der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro brutto pro Jahr eine höhere Hinzuverdienstgrenze von 17.272,50 Euro brutto jährlich.
- Bei Beziehern einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung will die Regierung die kalenderjährliche Mindesthinzuverdienstgrenze ebenfalls anpassen. Sie beträgt 34.545 Euro brutto jährlich. Beim Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente handelt es sich um einen Mindesthinzuverdienst. Sofern vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, kann auch eine höhere Hinzuverdienstgrenze gelten.