Übrigens: Für das Übergabeprotokoll gelten andere Regeln. Anders als im Formularvertrag können hier durchaus laufende Schönheitsreparaturen oder eine Endrenovierung durch den Mieter individuell vereinbart werden (BGH, Az. VIII ZR 71/08).
Reparaturen: keine starren Fristen
Der Bundesgerichtshof macht sich für Mieter stark. Viele Klauseln zur Schönheitsreparatur erklärt er für ungültig – aber nicht alle.
Übrigens: Für das Übergabeprotokoll gelten andere Regeln. Anders als im Formularvertrag können hier durchaus laufende Schönheitsreparaturen oder eine Endrenovierung durch den Mieter individuell vereinbart werden (BGH, Az. VIII ZR 71/08).