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Rettungsdienst- Neue Anforderungen an die Notfallrettung

Berlin, 19.04.2012: Konkurrenz und steigende Preise stellen die neuen Herausforderungen für die Leistungserbringer und Aufgabenträger des Rettungsdienstes dar.

(PresseBox) (Berlin, )
Reichte es für das Management von Hilfsorganisationen und privaten Rettungsdienstunternehmen vor einiger Zeit noch aus, sich um die Belange des operativen Geschäfts zu kümmern und neben der Personal- und Materialverwaltung eine nachvollziehbare Buchhaltung zu führen, stellen der zunehmende Wettbewerb sowie auch der Kostendruck im Gesundheitswesen das Management von Rettungsdienst-Anbietern vor einige neue Aufgaben und Herausforderungen. So nehmen schon die vergaberechtlichen Anforderungen für Beauftragungen im Rettungswesen stetig zu.

Kostensenkungs- und Effizienzsteigerungsdruck
Auch wenn der Anteil des Rettungsdienstes lediglich etwa ein Prozent der Ausgaben im Gesundheitswesen ausmacht, steigen die Kosten des Rettungsdienstes schneller als in anderen Gesundheitsbereichen. Nicht zuletzt aufgrund des seit Jahren stetigen Ansteigens der Gesamtkosten im Gesundheitswesen ist damit zu rechnen, dass der Druck seitens der Kostenträger auf die Rettungsdienste, die Effizienz zu erhöhen und die Kosten zu senken, auch im Bereich Notfallrettung immer größer wird. Auf der anderen Seite wachsen infolge der Fortschritte in der Notfallmedizin auch die Anforderungen an die Qualität des Rettungsdienstes. Auch aufgrund der vergaberechtlichen Einflüsse befindet sich das Rettungswesen im Umbruch. Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Dezember 2008 steht fest, dass Beauftragungen über die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen in den sogenannten Submissionsländern (beim Submissionsmodell erfolgt sowohl die Beauftragung als auch die Vergütung der Leistungen durch den Aufgabenträger) nur noch im Rahmen von europaweiten Ausschreibungsverfahren erfolgen dürfen.

Europarecht nimmt Einfluss auf Auftragsvergabe
Eine Klärung für die sogenannten Konzessionsländer (beim Konzessionsmodell erfolgt die Vergütung der rettungsdienstlichen Leistungen nicht durch den Aufgabenträger, sondern direkt durch die Kostenträger) erfolgte erst im vergangenen Jahr. Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner am 10. März 2011 veröffentlichten Entscheidung Klarheit geschaffen, dass die Beauftragung des Rettungsdienstes nach dem Konzessionsmodell die Erteilung einer Dienstleistungskonzession darstellt, die nicht dem Vergaberecht unterliegt. Dennoch ist auch in den Ländern mit Konzessionsmodell eine Direktbeauftragung an bestimmte Leistungserbringer ohne Auswahlverfahren nicht mehr ohne Weiteres möglich. So gebietet schon der europarechtliche Grundsatz der Transparenz und Chancengleichheit die Durchführung eines fairen und transparenten Verfahrens. Wie die Gesetzgeber der einzelnen Länder auf die Entscheidung reagieren werden, bleibt abzuwarten.

Fokussierung auf Wettbewerbsfähigkeit notwendig
Da sowohl förmliche Ausschreibungen als auch „vergaberechtsfreie“ Auswahlverfahren Ungewissheit vor allem auch für die bisherigen Leistungserbringer nach sich ziehen, wird es künftig für das Management von Hilfsorganisationen und privaten Anbietern darauf ankommen, sich durch eine frühzeitige strategische Ausrichtung vor allem im Hinblick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auf zukünftige Vergabe- oder Auswahlverfahren vorzubereiten. Da in der Regel im Rahmen eines laufenden Auswahl- oder Vergabeverfahrens kaum noch ausreichend Zeit für Verhandlungen sein wird, erscheinen hier neben eigentlichen Erwägungen zur direkten Vorbereitung auf Ausschreibungen beispielsweise auch Überlegungen zweckmäßig, ob die eigenen Chancen in solchen Verfahren gegebenenfalls durch Zusammenschluss mit einem anderen Bieter erhöht werden können. Nur durch eine frühzeitige Ausrichtung und Vorbereitung der Leistungserbringer auf Auswahlverfahren kann der Grundstein für eine erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen gesetzt werden.

FAZIT:
Da sich die Beauftragungssituation im Rettungsdienst aufgrund diverser offener Einzelfragen zu Vergabeverfahren gleichermaßen wie auch zu „vergaberechtsfreien“ Auswahlverfahren nach wie vor im Umbruch befindet, kann eine strategische Ausrichtung der Leistungserbringer auf die Besonderheiten der aktuellen Wettbewerbs-situation nicht früh genug erfolgen.“

Autor: Julian Weiss, Rechtsanwalt bei Ecovis in München, julian.weiss@ecovis.com
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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
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