Für Fälle, in denen man krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, eine eigene Entscheidung zu treffen, bietet die Patientenverfügung die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, ob und wie man in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchte. In der Patientenverfügung können auch Bitten geäußert oder Richtlinien für die behandelnden Ärzte und das Behandlungsteam aufgenommen werden. Dies ist auch zu empfehlen, da sich Situationen ergeben können, die nicht vorherzusehen sind. Für diese Fälle liegt dann eine Entscheidungshilfe des Patienten selbst vor. Sie kann sich zugleich aber auch an einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen zu ihrer Auslegung und Durchsetzung enthalten.
Entscheidungen für Ihre Zukunft
Enthält eine Patientenverfügung Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen, so sind diese für die Ärzte verbindlich, solange durch die Festlegung der Wille des Patienten eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Der Arzt kann sich also nicht über den erklärten Willen des Patienten hinwegsetzen. Damit die Ärzte von der Verfügung auch Kenntnis erhalten, sollte sie so verwahrt werden, dass insbesondere die Ärzte, die Bevollmächtigten, die Betreuer, aber gegebenenfalls auch das Betreuungsgericht schnell und unkompliziert von der Existenz und vom Hinterlegungsort erfahren.
Deshalb ist es ratsam, einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung bei sich zu tragen. Bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder in ein Pflegeheim sollte stets auf die Patientenverfügung hingewiesen werden. Seit September 2009 gibt es in Deutschland eine rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung. Danach müssen Patientenverfügungen grundsätzlich umgesetzt werden, unabhängig vom Krankheitsstadium des Patienten, auch dann, wenn die Erkrankung nicht unmittelbar zum Tod führen würde.
Fazit
Die Abfassung einer Patientenverfügung ist nicht nur eine höchst persönliche, sondern auch eine rechtlich sehr schwierige Angelegenheit. Nehmen Sie die Hilfe eines juristischen sowie eines medizinischen Experten Ihres Vertrauens in Anspruch, um Ihrem Willen rechtsverbindlich Geltung zu verschaffen.
Tipp:
Es empfiehlt sich, persönliche Wertvorstellungen, die Einstellungen zum Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe in der Patientenverfügung zu schildern und Aussagen zur Verbindlichkeit und Durchsetzung zu treffen. Um die Patientenverfügung nicht nur zur Kenntnis, sondern auch zur praktischen Umsetzung zu bringen, sollte sie mit einer Betreuungsverfügung verknüpft werden. Dabei wird eine Person bestimmt, die im Fall des Falles dem behandelnden Arzt den Willen des Patienten anhand der Patientenverfügung erläutert. Kombiniert man eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht, kann sie zusammen mit dieser beim Vorsorgeregister hinterlegt werden (mehr dazu: www.ecovis-agrar.de/...).
Andreas Hintermayer
Ecovis L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
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