Wichtig für den Beschenkten: Laut Gesetz muss er die erhaltenen Zuwendungen eigentlich als Einnahme verbuchen. Weil dies gerade in kleineren Firmen oft nicht erfolgt, hat der Gesetzgeber eine Pauschalsteuer eingeführt: Der Schenker kann
30 Prozent des Geschenkwerts im Rahmen einer Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt abführen. „Wer die Pauschalsteuer einmal gewählt hat, muss diese für alle Präsente an seine Geschäftspartner oder Kunden innerhalb eines Wirtschaftsjahres anwenden“, kommentiert Frenzel. Das betrifft Weihnachten also ebenso wie Geburtstage. Bei den sogenannten Werbestreuartikeln (maximal zehn Euro Anschaffungskosten) braucht die Pauschalsteuer im Übrigen nicht angesetzt zu werden.
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