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Schenken – aber korrekt

Weihnachten steht schon fast vor der Tür: Neben den Überlegungen zu möglichen Geschenken besteht ebenso die Frage, wie sich Geschenke von Unternehmern an Geschäftspartner am besten von der Steuer absetzen lassen.

(PresseBox) (Berlin, )
„Bei Geschenken für Kunden, Lieferanten oder andere Business-Partner dürfen Unternehmer maximal 35 Euro netto (bei Ärzten und Nichtvorsteuerabzugsberechtigten gilt der Bruttowert) pro Person und Wirtschaftsjahr von der Steuer absetzen“, so Ines Frenzel, Steuerberaterin bei Ecovis. Doch dabei gelten bestimmte Aufzeichnungspflichten. Wenn das Finanzamt nachfragt, müssen die Schenker also angeben können, wer die Präsente erhalten hat, wobei die Namen dieser Personen auf den Geschenkbelegen zu vermerken oder in einer Liste zu führen sind. Zudem müssen die Aufzeichnungen möglichst zeitnah und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben erfolgen.

Wichtig für den Beschenkten: Laut Gesetz muss er die erhaltenen Zuwendungen eigentlich als Einnahme verbuchen. Weil dies gerade in kleineren Firmen oft nicht erfolgt, hat der Gesetzgeber eine Pauschalsteuer eingeführt: Der Schenker kann
30 Prozent des Geschenkwerts im Rahmen einer Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt abführen. „Wer die Pauschalsteuer einmal gewählt hat, muss diese für alle Präsente an seine Geschäftspartner oder Kunden innerhalb eines Wirtschaftsjahres anwenden“, kommentiert Frenzel. Das betrifft Weihnachten also ebenso wie Geburtstage. Bei den sogenannten Werbestreuartikeln (maximal zehn Euro Anschaffungskosten) braucht die Pauschalsteuer im Übrigen nicht angesetzt zu werden.

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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

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