• müssen ehrlich sein;
• müssen einem Fremdvergleich mindestens standhalten und
• sollten um solche Kosten bereinigt werden, die der Nachfolger nicht haben wird.
Ein für den Nachfolger brauchbares Bild der Praxis ergibt sich, wenn die vergangenen drei bis vier Jahre als Grundlage dienen. „Für einen aussagekräftigen betriebswirtschaftlichen Vergleich sind in der ersten Jahreshälfte 2011 dementsprechend die Jahresabschlüsse bzw. Einnahmenüberschussrechnungen der Jahre 2007 bis 2009 und die betriebswirtschaftliche Auswertung des Jahres 2010 vorzulegen“, erklärt Müller-Kern. Die betriebswirtschaftliche Auswertung ist die Vorstufe des Jahresabschlusses beim Steuerberater, die nach jeder Buchhaltungsperiode entsteht. Je nach System heißt das Verfahren etwas unterschiedlich, zum Beispiel auch „kurzfristige Erfolgsrechnung“. Diese Zahlen sind valide, denn sie werden für Steuerzwecke verwendet und müssen den Steuergesetzen genügen.
Rechtzeitig Kosten bereinigen
Gibt es einen angestellten Ehepartner, auf den der Nachfolger ersatzlos verzichten würde, sollten diese Personalkosten bereits im Vorfeld bereinigt werden. „Achten Sie aber auf die korrekte Begründung, um Stress mit dem Finanzamt zu vermeiden“, warnt Müller-Kern. Eine weitere Möglichkeit, die Zahlen zu berichtigen, ist das Durchforsten von Bewirtungsbelegen, Reisekosten, Fachliteratur etc. „Stellen Sie sich dabei immer die Frage: Was ist wirklich unbedingt erforderlich, um die Praxis zu führen? Gerade bei eingefahrenen Praxen gibt es erfahrungsgemäß viele persönlich bestimmte Kosten, die aber nicht wirklich notwendig sind“, so Müller-Kern.
Die verbleibenden Kosten werden anschließend mit den Kosten anderer Arztpraxen verglichen. Beim Vergleich der Praxiszahlen wird ein Käufer von mehreren Seiten unterstützt: Banken, bankeigene Beratungsunternehmen, Versicherungen, Makler, Kassenärztliche Vereinigungen – sie alle haben Zahlen. „Hier ist jedoch Vorsicht angebracht, denn meist handelt es sich dabei um überregionale Durchschnittswerte. Ein Durchschnittswert wird aber die Realität der Praxis weder abbilden, noch kann er einen Orientierungswert abgeben“, erläutert Müller-Kern. So kosten Mitarbeiter in Berlin zum Beispiel nur rund 60 Prozent dessen, was man derzeit in München zahlen muss. Raumkosten in der Münchner Innenstadt und Raumkosten zehn Kilometer weiter östlich davon können um das Zwölffache differieren. Und die kleine Zweigpraxis auf dem Land kostet mit rund 225 Euro Miete genauso viel wie der Tiefgaragenstellplatz in München-City.
Der richtige Vergleichswert
Besser ist es deshalb, wenn der Steuerberater Praxisvergleichszahlen vorlegen kann, die er aus seinem eigenen Mandantenpool generieren kann. Betreut er also mehrere Praxen eines Fachgebiets oder vergleichbar strukturierter Fächer, so ist er besser in der Lage, eine typische Kostenstruktur für den jeweiligen Standort zu erstellen und entsprechende Abweichungen der zu verkaufenden Praxis sinnvoll zu erläutern (zum Beispiel hohe Personalkosten wegen langjähriger Mitarbeiterzugehörigkeit). Ein solcher Praxisvergleich erleichtert außerdem der finanzierenden Bank des Nachfolgers die Entscheidung für die Genehmigung einer Finanzierung eines höheren Kaufpreises.
„Wichtig ist es, frühzeitig – also einige Jahre vor der geplanten Abgabe – mit dem Steuerberater die Kostenseite der Praxis unter Berücksichtigung aller dargelegten Gesichtspunkte zu durchleuchten und die Praxis durch gezielte Maßnahmen zu optimieren“, empfiehlt deshalb Ecovis-Übergabeexperte Müller-Kern.