Die Änderungen betreffen u. a. zahlreiche kleinere Nachbesserungen bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften. So haben Einkünfte aus Kapitalvermögen auf die Absetzbarkeit von Spenden und außergewöhnlichen Belastungen keinen Einfluss mehr. Kindergeld und Kinderfreibeträge werden ab 2012 unabhängig von der Höhe der Einkünfte der Kinder gewährt. Dadurch verbessern sich auch die Möglichkeiten dervorzeitigen Vermögensübertragung auf Kinder. Anleger, die Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren und Immobilien erlitten haben, sollten an das Auslaufen der Übergangsregelung denken. Sie können diese Verluste nur noch bis Ende 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnen. Daneben treten 2012 Neuerungen bei der Vorsorge in Kraft. Bei der Riester-Rente wird ein Mindestbeitrag für mittelbar zulageberechtigte Personen eingeführt. Alle steuerlich geförderten Vorsorgeverträge wie z. B. die Rürup-Rente unterliegen jetzt der erhöhten Altersgrenze von 62 Jahren. Eine Reihe wichtiger Regelungen bringt das Steuerabkommen mit der Schweiz, das gegebenenfalls 2013 in Kraft tritt. Geändert wurden auch Bestimmungen der Schenkungssteuer, beispielsweise zu Schenkungen bei Kapitalgesellschaften. Zudem wurde die Mitteilungspflicht bei der unentgeltlichen Schenkung von Kapitalanlagen erweitert.
Die Broschüre "Steueränderungen für Kapitalanleger 2012" wurde von den Ecovis-Experten Steuerberater Ulf Knorr und Steuerberaterin Susanne Bentz verfasst und ist im Deutschen Sparkassenverlag erschienen. Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne ein Exemplar zu - solange der Vorrat reicht. Anfordern können Sie die Broschüre per E-Mail bei: ulf.hausmann@ecovis.com.