Wie viele steuerfreie Arbeitgeberleistungen gibt es?
Es gibt über 50 Arbeitgeberleistungen, die komplett steuer- und sozialabgabenfrei sind. Zusätzlich gibt es über zehn pauschal besteuerte Leistungen, wie zum Beispiel die Erholungsbeihilfe. Das ist Geld, das der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zusätzlich zum Urlaub geben kann.
Was ist in diesem Jahr neu?
Neu ist der 50-Euro-Gutschein. Viele kennen ihn als 44-Euro-Gutschein oder unter dem Begriff Sachbezug. Damit die 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, sind aber einige Besonderheiten zu beachten. Als Tankgutschein geht nur noch ein Gutschein für die Tankstelle vor Ort, als Warengutschein nur für den örtlichen Supermarkt.
Ebenfalls neu sind höhere Freibeträge für Vermögensbeteiligungen. Damit lassen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ans Unternehmen binden, wenn sie zum Beispiel verbilligt Aktien vom eigenen Unternehmen bekommen.
Was raten Sie Unternehmen im Zusammenhang mit Benefits?
Arbeitgeber sollten sich auf maximal fünf Leistungen beschränken, da es sonst zu kompliziert wird und der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Überlegen Sie, welche Incentives zu Ihrem Unternehmen passen und was Ihre Arbeitnehmer motiviert. Eine sportliche Belegschaft lässt sich gut mit Fahrrad oder E-Bike vom Arbeitgeber motivieren. Pendeln viele Arbeitnehmer zur Arbeit, dann sorgen Fahrtkostenzuschüsse für finanzielle Entlastung. Vor allem bei den aktuellen Spritpreisen.
Bedeuten Benefits nicht auch erst einmal höhere Ausgaben für die Unternehmen?
Ja, das stimmt. Wenn aber ohnehin Gehaltserhöhungen im Gespräch sind, kommt beim Arbeitnehmer durch die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mehr Netto an. Und die Chefs sparen sich meist noch die Sozialversicherungsbeiträge.
Was wir in der Praxis sehen, ist wie gut die Leistungen bei Bewerberinnen und Bewerbern ankommen. Zudem motivieren sie die Belegschaft und binden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ans Unternehmen.
Können Arbeitgeber das Gehalt kürzen und stattdessen Benefits anbieten?
Das kommt darauf an. Das Zauberwort heißt „Zusätzlichkeitserfordernis“. Wenn das im Gesetz bei dem einzelnen Benefit dabeisteht, dann darf ihn der Arbeitgeber nur zusätzlich zum Gehalt gewähren. Anstatt einer Gehaltserhöhung, die vielleicht die kalte Progression ohnehin schmälert, ist es klüger, wenn man seinen Leuten einen 50-Euro-Gutschein gibt. Mit dem 50-Euro-Gutschein kommt das Geld auch tatsächlich beim Arbeitnehmer an, wohingegen eine Gehaltserhöhung mehr als doppelt so hoch ausfallen muss, damit dem Arbeitnehmer 50 Euro netto bleiben – wir haben das im Rechenbeispiel mal dargestellt:
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