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Steuerkompass und Steueränderungen für Kapitalanleger 2011

(PresseBox) (Berlin, )
- Änderungen bei der Abgeltungsteuer
- Ausdehnung der Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf Entgeltumwandlungen
- Änderungen bei Vorsorgeaufwendungen
- Neues zu ausländischen Kapitaleinkünfte


Steueränderungen für Kapitalanleger 2011

Kapitalanleger, die wissen möchten, was es 2011 zu beachten gibt, können sich jetzt mit der Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2011“ einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen verschaffen. Sie beinhaltet alle wesentlichen Gesetzesänderungen sowie Änderungen, die für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 zu beachten sind. Dazu gehören unter anderem:

a) Änderungen bei der Abgeltungsteuer
So sollten beispielsweise auch die Nachbesserungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen und ihrer Besteuerung beachtet werden. Denn 2010 gab es bei der Abgeltungsteuer unter anderem folgende Nachbesserungen oder Klarstellungen: Nun gilt, dass nicht nur Stückzinsen auch in Altfällen steuerpflichtig sind, sondern auch, dass Erstattungszinsen weiterhin steuerpflichtig bleiben. Änderungen gab es auch hinsichtlich des Zeitpunkts der Korrekturauswirkung bei Fehlern im Kapitalertragsteuerabzug, bei der Kontrolle bei Nichtveranlagungs-Bescheinigungen, bei Freistellungsaufträgen sowie bei Zahlungen ausländischer Stiftungen. Auch wurde die Doppelbegünstigung für Kirchensteuer auf Kapitalerträge beseitigt und die Ausnahme von der Abgeltungsteuer bei Zinsen an nahe stehende Personen eingeschränkt, um nur einige Änderungen zu nennen.

b) Ausdehnung der Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf Entgeltumwandlungen
Mit dem bereits 2009 in Kraft getretenen „Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen“ wurden Mitarbeiterbeteiligungsfonds eingeführt, die wie direkte Anlagen im eigenen Unternehmen gefördert werden. Unter anderem können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern durch das neue Gesetz bis zu 360 Euro zusätzliches Gehalt steuer- und sozialversicherungsfrei überweisen, wenn die Mitarbeiter diesen Betrag im Betrieb investieren. Dieser Vorteil wurde bislang nur gewährt, wenn die 360 Euro als freiwillige Leistung zusätzlich gezahlt wurden. Durch das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ ist die steuer- und sozialversicherungsfreie Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nun auch durch Entgeltumwandlung möglich. Dies gilt rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2009.

c) Vorsorge
Gute Neuigkeiten gibt es bei der steuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen. So profitieren grundsätzlich alle Einkommensschichten von den Änderungen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert bzw. Arbeitnehmer oder Selbstständige sind. Zwar hängt die tatsächliche Entlastung von der persönlichen Situation ab, aber grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer profitieren von der Neuregelung, für Selbstständige ist die Entlastung oftmals geringer, wenn nicht sogar die Rechtslage bis 2004 (Günstigerprüfung) immer noch eine bessere Absetzbarkeit bietet. Der Ratgeber erörtert des Weiteren auch Neues zur Riester-Rente und zum Wohn-Riester als auch die aktuellen Anpassungen an das EU-Gemeinschaftsrecht.

d) Ausländische Kapitaleinkünfte
Die wichtigste Änderungen bei ausländischen Kapitaleinkünften: Zum 1. Juli dieses Jahres steigt der Quellensteuersatz von 20 Prozent auf 35 Prozent. Der Grund dafür liegt in der EU-Zinsrichtlinie, durch welche die effektive Besteuerung der Zinserträge von natürlichen Personen im Gebiet der Europäischen Union erreicht werden soll. Außerdem sollen die Regelungen zur Selbstanzeige verschärft werden. Nach dem Entwurf eines „Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes“ muss eine Selbstanzeige künftig alle Einkünfte komplett aufdecken, damit sie vor Strafverfolgung schützt.


Steuerkompass für Kapitalanleger

Wer noch mehr in die Tiefe gehen möchte, dem sei der Ratgeber „Steuerkompass für Kapitalanleger“ empfohlen. Er enthält umfassende und dennoch leicht verständliche Informationen rund um die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Kapitalvermögen. Der 80-Seiten-starke Ratgeber beantwortet unter anderem die folgenden Fragen:

- Was hat es mit der Abgeltungsteuer auf sich?
- Wie werden Erträge aus Investmentfonds besteuert?
- Welche Besonderheiten gelten für Kapitalerträge aus Lebensversicherungen?
- Wie werden die einzelnen Kapitaleinkünfte ermittelt?
- Wie werden Sparer-Pauschbetrag und Werbungskosten berücksichtigt?
- Wie können Verluste verrechnet werden?
- Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag?
- Wie funktioniert eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?
- Was hat es mit dem Kontenabruf auf sich?
- Was gilt bei Kapitalanlagen im Ausland?
- Was gilt bei einer Übertragung von Kapitalvermögen auf eine andere Person?
- Was gilt bei der Übertragung von Wertpapieren auf ein anders Depot?
- Wie werden Kapitalerträge bei Steuerausländern besteuert?
- Wie werden private Veräußerungsgeschäfte steuerlich behandelt?

Beide Publikationen, „Steueränderungen für Kapitalanleger 2011“ sowie „Steuerkompass für Kapitalanleger“, wurden von den Ecovis-Experten, Steuerberater Ulf Knorr und Steuerberaterin Susanne Bentz, verfasst und sind im Deutschen Sparkassenverlag erschienen. Bei Bedarf senden wir Journalisten gerne ein Exemplar für Ihre redaktionelle Arbeit zu, Anfragen dazu bitte an presse@ecovis.com.

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
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