Details der Überbrückungshilfe III Plus:
- Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September sehr ähnlich.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.
- Die Anträge für die Unternehmen stellen prüfende Dritte.
Die Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der das Bundeswirtschaftsministerium den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern wollte, habe ihren Zweck erfüllt. Sie laufe deshalb plangemäß im September aus.
Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, steht bis Dezember 2021 zur Verfügung.
Details zur Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige
Das Bundeswirtschaftsministerium verlängert die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Zwischen Oktober und Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.
Hier geht es zu den FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus:
Aktuell überarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium die FAQs. Diese sind dann hier https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html abrufbar.