"Bisher berechnen sich die Beiträge unter Zugrundelegung verschiedener Kriterien, wobei die Resultate der Gesundheitsprüfung, das Eintrittsalter und auch das Geschlecht eine wichtige Rolle spielen", erklärt Brix. Von den rund 50 verwendeten Risikoindikatoren müssen die Versicherungen jetzt auf das Merkmal Geschlecht verzichten. Darüber hinaus könnte auch eine Differenzierung nach Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität betroffen sein, worüber der EuGH vorliegend nicht zu entscheiden hatte. Alle übrigen Differenzierungskriterien sind unverändert zulässig. "Auf Männer kommen ab 2012 voraussichtlich höhere Beitragszahlungen zu", erklärt Brix. "Denn die Versicherungsunternehmen werden die Kosten umlegen." Betroffen sind in erster Linie neue Versicherungsverträge. Altverträge dürften unverändert fortbestehen.
Fazit:
Für privat Versicherte lohnt es sich daher einmal mehr, die Tarife der verschiedenen Versicherungsunternehmen zu vergleichen, um ein individuell sinnvolles Angebot zu finden.