Herr Dr. Wiedemann, was genau ist Ihnen passiert?
Ich bekam von der Firma Orhan Paksoy drei Toner zum Preis von 392 Euro in die Praxis geliefert, die ich jedoch nicht bestellt hatte. Vorausgegangen war ein Anruf einer Mitarbeiterin der Firma Paksoy bei meiner Praxismitarbeiterin, die erklärte, dass von mir drei Toner bestellt worden seien und der Bestellwert mit einer noch bestehen den Gutschrift aus einer früheren Bestellung verrechnet werden kann. Das war jedoch alles unzutreffend. Zudem sagte sie, dass sie aus Dokumentationsgründen das Gespräch aufzeichnen müsse. Wie sich im Klageverfahren herausstellte, wurde die Gesprächsaufzeichnung genutzt, um einen angeblich abgeschlossenen Kaufvertrag durch die Praxismitarbeiterin als meine Stellvertreterin vorzuspiegeln.
Wie haben Sie reagiert, als Sie den Toner geliefert bekamen?
Ich habe den Betrag nicht bezahlt, den Toner umgehend zurückgeschickt und der Zusendung schriftlich widersprochen. Ich habe unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ich die Ware niemals bestellt hatte und die Lieferung auch nicht akzeptiere. Ausdrücklich habe ich darauf hingewiesen, dass von einer arglistigen Täuschung durch die Firma Paksoy aus zugehen ist und ich den Vertrag deswegen anfechte. Kurz darauf erhielt ich das Schreiben eines Inkassobüros, das mich offensichtlich unter Druck setzen sollte. Nachdem ich auch auf dieses Schreiben hin nicht gezahlt habe, beantragte das Unternehmen einen Mahnbescheid gegen mich und erhob im weiteren Verlauf Klage auf Zahlung des Rechnungsbetrags.
Die Angelegenheit ging vor Gericht. Was sagte Ihre Anwältin dazu?
Nun, ich habe wohl alles richtig gemacht. Ich habe die Rechnung nicht bezahlt, schriftlich die Zusendung der unbestellten Tonerpatronen zurückgewiesen und damit den Kaufvertrag wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten. So hat es auch das zuständige Gericht gesehen. Es folgte der Argumentation der Ecovis-Rechtsanwältin Heidi Regenfelder und wies die Klage der Firma Paksoy als unbegründet zurück.
Was empfehlen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen, denen eine ähnliche Falle gestellt wird?
Sich zu wehren lohnt sich. Dies ist zwar zeitaufwendig und ärgerlich, aber aus dem letztlich ergangenen Urteil sieht man, dass es sich lohnt. Ich empfehle meinen Berufsgenossen daher, ihr Praxispersonal auf solche Anrufe vorzubereiten und niemals einer Gesprächsaufzeichnung zuzustimmen und – wenn es hart auf hart kommt – einen Anwalt einzuschalten.
Über die Praxis Dr. Alexander Wiedemann
Dr. Alexander Wiedemann gründete seine Hausarztpraxis im Jahr 1988. Seit 1. Januar 2021 besteht die Gemeinschaftspraxis mit Dr. Thomas Hainzinger in Eichenau bei München. In der Praxis sind vier weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt: zwei Vollzeitkräfte, eine Teilzeitkraft und eine Auszubildende. https://www.hausaerzte-eichenau.de