Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 496004

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Mr Ulf Hausmann +49 30 31000854

Vertragsärzte und die Fortbildungspflicht

Berlin, 03.05.2012- Alle fünf Jahre ist es wieder soweit: Vertragsärzte müssen nachweisen, dass sie in diesen fünf Jahren ihre Fortbildungspflicht eingehalten haben. Dies prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 95 d SGB V.

(PresseBox) (Berlin, )
Die Nachweispflicht musste erstmals bis zum 30. Juni 2009 erfüllt werden. Gelingt der Nachweis für die vorangegangenen fünf Jahre nicht, kann der Arzt Fortbildungen binnen der nächsten zwei Jahre ganz oder teilweise nachholen. Diese gelten dann jedoch nicht für den nächsten Fünfjahreszeitraum. Bis zur vollständigen Erfüllung für den vergangenen Fünfjahreszeitraum wird allerdings das Honorar in den ersten vier Quartalen nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums um 10 Prozent und anschließend um 25 Prozent gekürzt.

Laut Ärztezeitung vom 4. Juli 2011 hatten von rund 114.000 Ärzten in Deutschland lediglich 6.000 Ärzte zum ersten Überprüfungszeitpunkt am 30. Juni 2009 ihre Fortbildungspflicht nicht erfüllt und mussten Honorarkürzungen hinnehmen.

Eine Ärztin, die gegen die Verpflichtung zur Fortbildung und die Honorarkürzung klagte, hat zumindest erstinstanzlich verloren. Das Sozialgericht Marburg erklärte die Fortbildungsverpflichtung und die Befugnis zur Honorarkürzung für verfassungsgemäß und stellte sich auf den Standpunkt, dass die Fortbildungen bis zum Stichtag nachgewiesen sein müssen und es nicht lediglich auf die Teilnahme ankommt.

Kommen die Ärzte auch im Nachholungszeitraum ihrer Verpflichtung nicht nach, droht die Zulassungsentziehung. Gemäß § 95 d Abs. 3 S. 7 SGB V soll die KV unverzüglich gegenüber dem Zulassungsausschuss einen Antrag auf Entziehung der Zulassung stellen. Von dieser Maßnahme waren laut Ärztezeitung noch 1.060 Ärzte betroffen. Seit Mitte 2011 verwirklicht sich nun das Risiko der Zulassungsentziehung bei mangelnder Fortbildung tatsächlich. Die KVn stellen sich auf den Standpunkt, dass Ärzte – die keine vollständigen Fortbildungsnachweise vorlegen – nicht darlegen können, dass die erbrachten ärztlichen Leistungen qualitativ einer patientengerechten Versorgung auf hohem Leistungsniveau entsprechen und sie somit eine Berufspflicht verletzen. Nachdem in der Regel mehrfach schriftliche Hinweise an die Ärzte erfolgt, wird die Berufspflichtverletzung als gröblich eingeschätzt und die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung für notwendig erklärt.

Fazit:
Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Fortbildungen und achten Sie darauf, dass Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis erhalten, denn seit Mitte 2011 beschreiten die KVn bei Nicht-Nachweis den Weg der Zulassungsentziehung.

Autorin: Isabel Wildfeuer, Rechtsanwältin bei Ecovis in München
http://www.ecovis.com/...

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
www.ecovis.com

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.