Produktabsatz sichern
Die Vertragsproduktion – in der gewerblichen Wirtschaft weit verbreitet – ist eine Form der Produktherstellung, die sich weitgehend an Kundenwünschen orientiert. Nachdem die Kundenaufträge eingegangen sind, beginnt die Planung des Produktionsprogramms. Erst anschließend führen die Betriebe, abgesehen von standardisierten Vor- und Zwischenprodukten, die eigentlichen Produktionsprozesse aus. In der Ernährungswirtschaft wollen die Verarbeitungsunternehmen ihren Rohstoffbezug über vertragliche Regelungen absichern. Dabei ist es ihnen besonders wichtig, dass sie die Agrargüter termingerecht in den gewünschten Mengen und Qualitäten (möglichst konstant, sortenrein, einheitliche Sortierungen und Herkünfte etc.) erhalten. Denn der genaue Rohstoffeinsatz ermöglicht es ihnen, die technischen Anlagen bestmöglich auszulasten. Gleichzeitig erzielen sie Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Konkurrenten, wenn ihre Erzeugnisse hochwertig sind und aufgrund ihrer verlässlichen Qualität den Kundenerwartungen entsprechen. Entsprechend verbreitet sind daher beispielsweise vertragliche Vereinbarungen zwischen Landwirten und den Herstellern von Gemüsekonserven oder Tiefkühlkost.
In der Regel werden Art und Menge des zu liefernden Produkts, Qualitätsstandards, garantierte Anbaumaßnahmen und Termine vertraglich bestimmt. Der Vertragspartner verpflichtet sich im Gegenzug zur Abnahme der Ware zum vereinbarten Preis. Diese Anbau- und Lieferverträge bieten beiden Seiten Vorteile: Die Landwirte können ihre Produkte sicher und zu einem festen Preis absetzen; die Abnehmer haben dann die Garantie, bestimmte Produktmengen zu bestimmten Terminen in der vereinbarten Qualität zu erhalten.
Vor- und Nachteile abwägen
Dennoch hat die Vertragslandwirtschaft bei vielen Landwirten kein gutes Image. Sie fürchten Einschränkungen in ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, Abhängigkeit, Unselbstständigkeit und wirtschaftliches Unvermögen. Dabei gibt es viele Formen der Vertragslandwirtschaft: von lohnarbeitsähnlichen Verträgen bis hin zu Rahmenrichtlinien über die Produktlieferungen des Landwirts an den Verarbeitungsbetrieb. Entscheidend ist immer die inhaltliche Ausgestaltung des jeweiligen Vertrags.
Für viele Ackerbaubetriebe sind Liefer- und Abnahmeverträge die entscheidende Voraussetzung dafür, dass sie bestimmte Erzeugnisse in ihr Produktionsprogramm mit aufnehmen. Denn für die im Vertrag erfassten Erzeugnisse besteht über die Vertragsdauer hinweg eine gesicherte Absatzmöglichkeit. Wird die geforderte Produktqualität eingehalten, können Landwirte so mit den vereinbarten Produktpreisen zuverlässig rechnen und vermeiden bei vertraglich vereinbarten Produktmengen Erlösschwankungen. Bei den übrigen Absatzformen bestimmen dagegen die aktuellen Marktpreise entscheidend die Höhe des Erlöses. Bei pflanzlichen Erzeugnissen entsteht durch die Einlagerung lediglich ein Risiko, falls die Lieferung der Erzeugnisse an den Vertragspartner erst im Jahresverlauf erfolgen soll.
Werden im Vertrag höhere Preise als marktüblich vereinbart, so kann die Entlohnung für die vom Landwirt erbrachten Leistungen entsprechend höher ausfallen, wenn damit auch gegebenenfalls höhere Produktionskosten abgedeckt sind. Die Landwirte können über den höheren Vertragspreis so am Mehrwert teilhaben, den der Verarbeitungsbetrieb aus der integrierten Produktion erzielt. Einzelne Verarbeitungsunternehmen unterstützen ihre Lieferanten auch, indem sie die erforderlichen Produktionsmittel vorfinanzieren oder einen umfassenden, kostenlosen Beratungsservice anbieten. So können Landwirte ihre Produktionstechnik verfeinern, die Produktivität erhöhen und die Erzeugungskosten niedrig halten. Damit sind einzelne Arbeitsabläufe besser planbar und in das Unternehmen integrierbar. Die Vertragsproduktion ermöglicht daher den Landwirten, dass sie Vorteile gegenüber Wettbewerbern erzielen und für ihre weitere Betriebsentwicklung nutzen. Bei langfristigen Planungen sind mit den vereinbarten Produktpreisen zuverlässigere Einschätzungen über die künftigen Erlöse des betreffenden Betriebszweiges möglich. So werden Investitionsentscheidungen und Finanzierungsplanungen erleichtert, und auch arbeitswirtschaftliche Probleme sind einfacher zu lösen.
Allerdings gibt es auch gute Gründe, die gegen eine vertragliche Bindung auf langfristige Sicht sprechen. Landwirte sind mit der Vertragsproduktion besonders dann unzufrieden, wenn für ihre Erzeugnisse auf dem freien Markt höhere Preise geboten werden als wie sie im Vertrag vereinbart sind. Auch können Produktionsauflagen den Spielraum für die unternehmerische Disposition der Landwirte einengen. So verpflichten manche Verarbeitungsbetriebe ihre Lieferanten auch zur Abnahme von Betriebsmitteln. Werden die zu höheren Preisen oder in geringerer Qualität als marktüblich angeboten, kann dies die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Betriebs erheblich beeinträchtigen. Die Entlohnung für die eingebrachten Leistungen wird dann von den Landwirten als unzureichend empfunden – besonders bei langen Vertragslaufzeiten. Zum Problem wird einerseits die ungünstige ökonomische Entwicklung der Betriebe, in denen die notwendige Eigenkapitalbildung nicht erreichbar und eventuell auch die planmäßige Zurückführung von Fremdkapitalbeständen für getätigte Investitionen nicht möglich ist. Bleibt der Unternehmenserfolg langfristig aus, so werden die Landwirte ihre Betätigung als eigenverantwortlicher Unternehmer in Frage stellen und dann nach Einkommensalternativen suchen. Ungünstige Rahmenbedingungen in der Vertragsproduktion, die über Jahre wirksam sind, können so zum Verlust der Selbstständigkeit von Landwirten führen.
Besonders bei längeren Vertragslaufzeiten erfordert die Aufnahme der Vertragsproduktion eine sehr gründliche Analyse der Produktionsverfahren, Erzeugungskosten und Absatzmöglichkeiten der Produkte. Dies gilt für bestehende Erzeugungsmöglichkeiten ebenso wie für geplante. Dabei ist zu beachten, dass sich die Unternehmensrisiken mit der Ausdehnung eines Betriebszweiges ändern können. So nimmt etwa das Finanzrisiko mit steigender Fremdkapitalbelastung im Unternehmen zu; auch in der pflanzlichen und tierischen Erzeugung müssen mit zunehmender Spezialisierung beziehungsweise Produktionsausweitung die Unternehmensrisiken neu bewertet werden. Auf längerfristige vertragliche Bindungen sollte daher verzichtet werden, wenn die Preise für die Erzeugnisse nur geringen Schwankungen unterliegen, ein freier Marktzugang möglich ist und ein gutes Verhältnis zu den Marktpartnern besteht. Das Erzeugungsrisiko ist dann auch ohne Vertragspartner gering. Verfügt der Landwirt nun über ausreichende finanzielle Reserven, kann er vorübergehende Erlöseinbußen infolge niedriger Marktpreise auch dann überwinden, wenn Produktpreise nicht vertraglich vorbestimmt sind.
Fazit
Die Vertragslandwirtschaft kann nicht pauschal bewertet werden. Vielmehr sollten Landwirte im Einzelfall prüfen, ob sich unter den spezifischen Rahmenbedingungen des eigenen Betriebs und bei gegebenen Produktabsatzmöglichkeiten aus der Vertragsproduktion Vorteile ergeben. Betriebsspezifische Daten sollten dabei die Grundlage für die Kostenkalkulation der einzelnen Produktionsverfahren sein. Auch bei schon bestehenden Verträgen ist zu prüfen, ob und unter welchen ökonomischen Rahmenbedingungen die Vertragsproduktion verlängert wird. Im Zweifelsfall lohnt es sich, eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen.
Dr. Eva-Maria Schmidtlein, LfL Agrarökonomie München,
eva-maria.schmidtlein@lfl.bayern.de