Daher wird der Gesetzgeber in der ersten Jahreshälfte 2012 ein Gesetzgebungsverfahren anstrengen, in dem die Rechtsprechung des EuGH umgesetzt werden soll. Nach derzeitigem Kenntnisstand will man auf eine Differenzierung zwischen Pferdelieferung zu Nahrungs- und Futtermittelzwecken, die nach Ansicht des EuGH begünstigungsfähig sind, und sonstigen Pferdelieferungen verzichten. Eine Umsetzung soll voraussichtlich zum 1. Juli 2012 erfolgen, sodass ab diesem Zeitpunkt auf alle Pferdekäufe durch regelbesteuernde Unternehmer 19 Prozent Mehrwertsteuer anfällt. Pauschalierende Landwirte sind davon aber nicht betroffen.
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