Vollmacht im privaten Bereich
Verstirbt jemand, stehen die Erben häufig vor der Frage, wie die Kosten der vorausgegangenen Krankheit und die Beisetzung bezahlt werden können. In der Regel werden sie auf ein Guthaben des Erblassers zurückgreifen müssen, das dieser bei einer Bank hinterlassen hat. Damit das Institut solche Auszahlungen aber vornehmen oder Überweisungen tätigen kann, benötigt der einzelne Erbe einen Nachweis, dass er über das Vermögen des Erblassers auch verfügen darf. Kann er diesen Nachweis nur durch einen Erbschein führen, entstehen in der Zeit bis zu dessen Erteilung mitunter nicht unerhebliche finanzielle Lücken.
TIPP
Es empfiehlt sich, durch eine sogenannte Vollmacht für den Todesfall eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigten, im Erbfall Verfügungen über Geldbeträge vornehmen zu dürfen. Diese Vollmacht wird zu Lebzeiten gegenüber der Bank erklärt und kann inhaltlich umfassend oder auch betragsmäßig beschränkt sein.
Vollmacht im betrieblichen Bereich
Verstirbt ein Unternehmer, sind die zu treffenden Entscheidungen bereits unmittelbar nach dem Erbfall deutlich komplexer als im Privatbereich. Generell gilt daher, dass bei einem Ausfall des Unternehmers ein Vertreter oder mehrere Vertreter mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet sein müssen, damit eine reibungslose Fortführung des Betriebs gewährleistet werden kann. Auch eine Kontovollmacht für den Todesfall ist notwendig.
TIPP
Soll eine Generalvollmacht für den Todesfall für alle betrieblichen Belange erteilt werden, sollte diese wegen ihrer weitreichenden Bedeutung bei einem Notar abgeschlossen werden.
Hilfe durch einen Notfallordner
Um die Erben in der ersten Trauerzeit zu unterstützen und um sicherzugehen, dass ihnen aufgrund der emotionalen Belastung keine groben Fehler unterlaufen, ist es sehr empfehlenswert, in einem Notfallordner sämtliche Konten, Depots, Versicherungspolicen etc. aufzuführen. So erhalten die Erben zuverlässig einen vollständigen Überblick. In dem Notfallordner können auch ein privatschriftliches Testament, Ablichtungen von Vollmachten, Angabe über Bestattungswünsche oder aber ein Hinweis auf ein notarielles Testament enthalten sein. Der Notfallordner für einen Unternehmer ist naturgemäß umfangreicher und sollte stetig aktualisiert werden.
TIPP
Ecovis hat einen solchen Notfallordner sowohl für den privaten als auch betrieblichen Bereich zusammengestellt. Es ist jedoch ratsam, die jeweiligen Verhältnisse und konkreten Besonderheiten mit einem persönlichen Ansprechpartner zu erörtern.