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Vor- und Nachteile der elektronischen Übermittlung von Steuerdaten

(PresseBox) (Berlin, )
Die Digitalisierung, die immer mehr Lebensbereiche durchdringt, eröffnet dank drastisch gesunkener Kommunikationskosten gerade auch kleineren Unternehmen neue, grenzenlose Geschäftschancen. Sie birgt aber zugleich nicht zu unterschätzende Risiken – nicht nur in punkto Datensicherheit oder wettbewerbs- und urheberrechtlicher Fallstricke (Stichwort: Abmahnunwesen), sondern auch steuerlicher Art. „Die Finanzverwaltung rüstet auf der Jagd nach Steuermehreinnahmen digital auf. Der gläserne Steuerzahler wird damit immer mehr Realität“, erklärt Alexander Weigert, Vorstandsmitglied von Ecovis. „Allerdings bleibt dabei nur zu oft die von der Politik gern verheißene Entbürokratisierung auf der Strecke.“ So werden zum Beispiel die Bilanzierungserleichterungen für kleine Unternehmen, die das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 (BilMoG) und das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz 2012 (MicroBilG) schaffen, durch die detaillierten Datenanforderungen der steuerlichen E-Bilanzen fürs Finanzamt wieder konterkariert. Noch schlimmer: Während der Gesetzgeber bei der E-Rechnung Erleichterungen geschaffen hat, zieht der neue Entwurf des Erlasses der Finanzverwaltung zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung laut Weigert „die Daumenschrauben massiv an“. Denn neben der digitalen Umsetzung müssen parallel weite Teile zusätzlich manuell und auf Papier geführt werden. „Ärgerlich ist auch das Phänomen der zwei Geschwindigkeiten: Einerseits drängt der Fiskus Firmen und Freiberufler, Steuerdaten elektronisch zu übermitteln, andererseits ist er dann oft selbst nicht in der Lage, die eigenen Zeitpläne einzuhalten.“

Beispiele dafür gibt es reichlich: Die Einführung des mit Millionenaufwand entwickelten ELENA-Verfahren für den elektronischen Entgeltnachweis wurde mehrfach verschoben und schließlich ganz aufgegeben.

Die sogenannte elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) verzögerte sich um zwei Jahre. Und selbst Elster (Software für elektronische Steuererklärungen) hat nach Jahren immer noch Mängel. „Zum Beispiel muss Elster bei Einkommensteuererklärungen von Personengesellschaften mit mehr als zehn Gesellschaftern passen“, weiß Weigert.

In vielen Fällen erleichtert die Digitalisierung auch ohne Pflicht zur digitalen Offenlegung den Finanzämtern die Arbeit. Denn das Internet macht Geschäfte transparent, die früher eher verborgen blieben. „Wenn Verkäufer neue oder gebrauchte Waren auf Online-Plattformen wie ebay feilbieten, brauchen die Steuerdetektive nicht mehr mühsam Kleinanzeigen zu durchforsten, sondern können mit spezieller Analysesoftware sehr aktiven und damit womöglich umsatzsteuerpflichtigen Anbietern auf die Spur kommen“, sagt Alexander Weigert.

Überdies hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 16. Mai 2013 entschieden, dass Internethandelsplattformen entsprechenden Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung nachkommen müssen, selbst wenn privatrechtlich die Geheimhaltung der Nutzerdaten vereinbart wurde (Aktenzeichen: II R 15/12). Im konkreten Fall wollte das Finanzamt erfahren, welche Nutzer über eine Online-Plattform Verkaufserlöse von mehr als 17.500 Euro jährlich erzielt hatten.

Die E-Bilanz – ein zweischneidiges Schwert
Zu einer mächtigen Waffe der Finanzverwaltung wird in den nächsten fünf Jahren die E-Bilanz werden. Weil die Daten in digitaler Form vorliegen, ist eine zugleich umfassendere, gezieltere und schnellere Auswertung möglich. „Zum Beispiel können in Zukunft Benchmarks, also Branchenvergleichswerte, auch regional ermittelt werden“, sagt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Weigert. „Für den Fiskus ist das ein informationeller Quantensprung.“ Die Finanzämter können dank E-Bilanz Auffälligkeiten leichter herausfiltern und ihr Personal effizienter einsetzen. „Wenn das System einmal richtig läuft, dann sollte endlich auch die von der Wirtschaft geforderte zeitnahe Betriebsprüfung Realität werden“, betont Weigert. „Die langen Intervalle zwischen Veranlagung und Prüfung schaffen Unsicherheit und führen wegen der Nachzahlungszinsen von sechs Prozent pro Jahr zu einer unnötigen Kostenbelastung.“

Die E-Bilanz birgt aber auch die Gefahr, dass Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäfts-, Kunden- oder Angebotsstruktur stark von der Benchmark abweichen, zu Unrecht in Verdacht geraten. „Deshalb kann man den Mandanten nur raten, das Instrument der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) konsequent zu nutzen und das Gespräch mit seinem Steuerberater zu suchen.“ In diesem Zusammenhang stellt sich für Weigert zudem „die Frage, wem die ans Finanzamt übermittelten E-Bilanz-Daten gehören – konkret: ob die Unternehmen im Gegenzug nicht einen Anspruch darauf haben, auch die Vergleichswerte zu erfahren, die der Fiskus daraus destilliert.“

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanz¬leien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhaberge¬führte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensbe¬rater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbil¬dung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

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