Der neue Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ ist ebenfalls noch nicht bestimmt. Zwar liegen bereits seit vier Jahren Vorschläge für eine Definition vor, aber laut Aussage von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr wird der Expertenbeirat seinen Bericht hierzu erst 2013 vorlegen. Eine umfassende Pflegereform wird daher in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr möglich sein. Somit bekommen Pflegedienste weiterhin keine auf den einzelnen Patienten zugeschnittene individuelle Pflege vergütet, sondern bleiben auf die beschlossene Minutenpflege festgelegt. Pauschalvereinbarungen sind unzulässig.
Problematisch ist, dass Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige ab 1. Januar 2013 bei Grundpflegeleistungen durch den ambulanten Pflegedienst selbst wählen können, ob sie diese nach Zeit oder – wie bisher – in Form von Leistungskomplexen in Anspruch nehmen wollen. Pflegedienste müssen jedem Pflegekunden eine vom tatsächlichen Zeitaufwand abhängige Vergütungsregelung anbieten. Neben dem erhöhten Verwaltungsaufwand drohen weitere Risiken: Das Modell der Zeitabrechnung wurde in den Anfängen der Pflegeversicherung unter anderem in Hessen praktiziert. Die Erfahrungen zeigten Folgendes: Wenn die Art der Leistung und die dafür zur Verfügung stehende Zeit vom Bedürftigen bestimmt wird, wird dem Pflegepersonal aus Kostengründen häufig nicht die erforderliche Zeit für die notwendige und aufwendige Pflege-Dokumentation zugestanden. Weiterhin wurde bei Anleitung, Beratung und Durchführung der Prophylaxen gespart. Ziel der Kunden war nicht die bedarfsgerechte Versorgung der Patienten, sondern die kostengünstigste Lösung. Das kann künftig nicht ausgeschlossen werden, ebenso wenig wie ein deutlicher Abfall der Pflegequalität aufgrund des Kostendrucks. Um konkurrenzfähig zu bleiben, werden sich die Pflegedienste in den angebotenen Pflegezeiten unterbieten. Da Arbeit und Verwaltungsaufwand nicht weniger werden, bleibt nur schnelleres Arbeiten und damit erhöhte Fehleranfälligkeit. Zudem wird qualifiziertes Personal noch schwerer zu bekommen sein. Der Rückgriff auf ungelernte oder angelernte Kräfte ist ein weiterer Risikofaktor.
FAZIT:
Eine Neukalkulierung der Stundensätze des Pflegepersonals ist unvermeidlich, möglicherweise ist auch eine Umstrukturierung des Pflegebetriebs notwendig. Für eine gezielte und sinnbringende Beratung sollten Spezialisten involviert werden.
Autorin: Melanie Neumann, Rechtsanwältin bei Ecovis in Regensburg, melanie.neumann@ecovis.com