Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 451370

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Germany http://www.ecovis.com
Contact Mr Ulf Hausmann +49 30 31000854

Weihnachtszeit-Geschenkzeit: Schenken will gelernt sein

Will man Geschenke steuerlich absetzen, kommt es grundsätzlich darauf an, wem man etwas schenkt und wie viel man schenkt.

(PresseBox) (Berlin, )
„Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ – dieser Grundsatz belebt jede gute Geschäftsbeziehung. Weihnachten steht bald wieder vor der Tür – der beste Anlass also, um Kontakte aufzufrischen oder sich ins Gedächtnis von Kunden und Geschäftspartnern zu rufen. Doch nach der Bescherung stellt sich unweigerlich die Frage: „Und was ist jetzt Betriebsausgabe?“ „Grundsätzlich ist danach zu unterscheiden, ob es sich um Geschenke für Geschäftspartner, Repräsentationsaufwendungen bzw. Werbestreuartikel oder Geschenke für Arbeitnehmer handelt“, so Kathrin Witschel, Steuerberaterin bei Ecovis.

Freigrenzen beachten
Bei Geschenken für Geschäftspartner gilt die Abzugsbeschränkung von 35 Euro netto. Für Ärzte als Nichtvorsteuerabzugsberechtigte gilt diese Freigrenze als Bruttowert. Geschenke mit einem Wert von über 35 Euro dürfen das steuerliche Ergebnis nicht mindern. Sie sind also als steuerliche Betriebsausgabe nicht abzugsfähig. Kathrin Witschel: „Diese Euro-Grenze gilt pro Person und Wirtschaftsjahr.“ Unternehmer sind verpflichtet, für Geschenke besondere Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. „Das heißt, dass die Geschenke in der Buchhaltung gesondert erfasst werden müssen“, so die Ecovis-Steuerberaterin. Ferner sind Unternehmer verpflichtet, bei Nachfragen durch das Finanzamt mitzuteilen, wer die Geschenke erhalten hat. „Hier empfiehlt es sich, die Namen der beschenkten Personen auf dem Geschenkbeleg zu vermerken oder eine gesonderte Liste zu führen“, so Kathrin Witschel. Die Aufzeichnungen sollten zeitnah, fortlaufend und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben erfolgen.

Pauschalsteuer
Laut Gesetz muss der Beschenkte die Zuwendungen in der Buchhaltung als Einnahme erfassen. In der Praxis ist dies bei Klein- und Mittelstandsunternehmen selten der Fall. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass der Schenker eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer des Geschenkwerts im Rahmen einer Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt abführen kann. „Diese Pauschalsteuer führt dazu, dass der Empfänger das Geschenk nicht als Einnahme in seiner Buchhaltung erfassen muss“, so Kathrin Witschel.

Werbestreuartikel und Geschenke für Arbeitnehmer
Im steuerlichen Sinne spricht man von Werbestreuartikeln, wenn sie nicht mehr als 10 Euro wert sind und einen Werbeaufdruck oder Ähnliches aufweisen. Auch hier gilt die besondere Aufzeichnungspflicht. Die Pauschalsteuer ist hierauf nicht zu entrichten, da es sich um Zuwendungen von geringem Wert handelt. Mit 40 Euro brutto liegt die Freigrenze für Geschenke an Arbeitnehmer höher. Für Betriebsveranstaltungen liegt die Grenze bei maximal 110 Euro pro Mitarbeiter, allerdings höchstens zweimal im Jahr. „Arbeitgeber sollten aber beachten, dass die 110-Euro-Grenze inklusive der auf Betriebsveranstaltungen gemachten Geschenke gilt“, kommentiert Kathrin Witschel. Und für die Weihnachtsfeier mit Geschäftspartnern gilt grundsätzlich: 30 Prozent der Bewirtungsaufwendungen sind steuerlich nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Zu viele Zahlen für Sie?

Unser Tipp:
Damit Ihnen das Schenken weiterhin Freude bereitet, steht Ihnen Ihr Ecovis-Berater für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
www.ecovis.com

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.