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Weiterbildung: Keine Fortbildung – kein Honorar

(PresseBox) (Berlin, )
Alle fünf Jahre müssen Vertragsärzte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind, sonst drohen Honorarkürzungen.

Zur Sicherung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden. Gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist alle fünf Jahre nachzuweisen, dass sie in den vergangenen fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erworben haben. Falls sie die Fortbildung nicht nachweisen können, müssen sie Honorarkürzungen hinnehmen; im schlimmsten Fall droht der Entzug der Zulassung.

Was abstrakt klingt, wurde 2016 für 454 Ärzte konkret: Ihnen wurden die Honorare um zehn Prozent oder 25 Prozent gekürzt, und zwar über vier Quartale hinweg. Noch schlimmer traf es zwölf nieder gelassene Ärzte: Ihnen wurde die Zulassung entzogen.

Das „scharfe Schwert“ des Zulassungsentzugs ist auch höchstrichterlich abgesegnet: Wer es nicht schafft, innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums die erforderlichen Punkte nachzuweisen, hat eine Frist von zwei Jahren zur Verfügung, die Fortbildung noch nachzuholen. „Wer auch diese Frist versäumt, muss ohne Wenn und Aber mit dem Entzug der Zulassung rechnen“, erklärt Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München.

Das Bundessozialgericht (BSG) ging früher noch davon aus, dass späteres Wohlverhalten den Entzug noch abwenden kann. Von dieser nachsichtigen Rechtsprechung ist das BSG aber längst abgerückt: Wer die Nachfrist versäumt, verliert die Zulassung. „Nichts ist stressiger, als kurz vor Ende der fünf Jahre oder danach noch auf den letzten Drücker 250 Punkte nachholen zu müssen. Planen Sie die Fortbildungen am besten in den ersten drei Jahren, dann haben Sie im Notfall einen Zeitpuffer“, empfiehlt Müller und ergänzt: „Glücklicherweise gibt es durchaus ernsthafte Fortbildungsveranstaltungen in angenehmem Ambiente: auf einem Kreuzfahrtschiff beispielsweise oder auf einer Mittelmeerinsel.“

Tipp

Achten Sie auf Veranstaltungen Ihres Ecovis-Beraters. Bei geeigneten Themen gibt es auch hier Fortbildungspunkte.

Tim Müller Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München

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Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 70 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

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