Beispielsweise bleiben einem ledigen konfessionslosen Arbeitnehmer (Steuerklasse I, keine Kinder) bei einem Bruttomonatslohn von 2.000 Euro von einer Erhöhung um 100 Euro monatlich netto nur 54,41 Euro übrig – also etwas mehr als die Hälfte. Der Arbeitgeber dagegen muss noch zusätzlich fast 20 Euro im Monat als Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung abführen.
Um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sich die Abgabenbelastung freundlicher gestalten lässt, legt Ecovis jedes Jahr die Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“ mit dem ABC der steuerfreien Arbeitgeberleistungen auf. Anstelle von monatlich 100 Euro Barlohnerhöhung könnte der Arbeitgeber den Betrag lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung, z. B. eine Pensionskasse, einzahlen.
Oder der eingangs genannte Arbeitnehmer (Bruttojahreslohn von 24.000 Euro) bekommt von seinem Arbeitgeber Kurse zur Stressbewältigung mit 500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei bezuschusst. Vergleichsweise würden 500 Euro steuer- und sozialversicherungspfichtiger Bruttolohn im Jahr 2011 aber nur rund 270 Euro mehr Nettolohn ergeben. 230 Euro gingen als Steuer- und Sozialabgaben verloren und der Arbeitgeber hätte noch fast 100 Euro zusätzlichen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu zahlen.
Mehr Informationen zu diesen und weiteren Möglichkeiten, die das Steuergesetz bietet, finden Sie in unserer aktuellen Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“. Sie können die aktuelle Version unter www.ecovis.com/steuerfrei herunterladen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Ihren Lesern die gedruckte Version zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf senden wir Ihnen die Broschüre gerne zu – solange der Vorrat reicht. Anfordern können sie Ihr Exemplar per E-Mail bei: ulf.hausmann@ecovis.com oder auf dem Postweg:
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- Stichwort Steuerfreie Arbeitgeberleistungen -
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