Ziel der gesetzlichen Pausenregelung ist es, den Arbeitnehmer vor Überanstrengung zu schützen und der Arbeitgeber als Weisungsbefugter darf bestimmen, wann und wie lange einzelne Pausen genommen werden dürfen. Dabei sollten Arbeitgeber Einiges wissen und beachten:
- Bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden stehen den Mitarbeitern mindestens 30 Minuten Pause zu.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden gibt es 45 Minuten Pause.
- Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat installiert ist, müssen die Regelungen mit diesem abgesprochen werden.
- Länger als sechs Stunden am Stück darf ohne Pause nicht gearbeitet werden.
- Mit der Verteilung der Pausen über den Tag darf die Arbeitszeit nicht unnötig zerstückelt werden.
In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG-Urteil vom 25. Februar 2015, Az. 1 AZR 706/13) wurde nun auch bestätigt, dass Pausenzeiten nicht unbedingt mit einem monatlichen oder wöchentlichen Vorlauf festgelegt werden müssen, sondern auch täglich neu verteilt werden können – je nach Anforderungen eines Betriebs.
Fazit:
Arbeitgeber müssen sich an die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes halten und – sofern vorhanden – Pausenzeiten mit dem Betriebsrat abstimmen. In anderen Fällen sollten sie die Pausenregelungen mit den Mitarbeitern besprechen und am besten in die Arbeitsverträge mit aufnehmen.