Ländervorstoß zu Steuervereinfachung
Das für Juli geplante Steuervereinfachungsgesetz 2011 war in letzter Sekunde im Bundesrat an der Frage gescheitert, ob die Abgabe der privaten Steuererklärung alle zwei Jahre in Zukunft sinnvoll ist. Damit wurden nicht nur die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro, sondern auch die vorgesehenen Regelungen zur erleichterten elektronischen Rechnungsstellung aufgehalten. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wenn der Bund auf die zweijährige Steuererklärung verzichtet, werden die Länder dem Gesetzentwurf wohl zustimmen. Die Erleichterungen für die elektronischen Rechnungen sollten ursprünglich seit Juli 2011 gelten. Wann sie nun in Kraft treten, bleibt abzuwarten.
Kein Halbeinkünfteverfahren bei symbolischem Kaufpreis
Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot sind nicht anzuwenden, wenn objektiv wertlose Anteile aus buchungstechnischen Gründen zu einem symbolischen Kaufpreis, etwa von 1 Euro, veräußert werden. Ein Veräußerungsverlust kann also in voller Höhe geltend gemacht werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof Anfang April (Az. IX R 61/10) und begründete dies damit, dass der Verkäufer mit einem symbolischen Kaufpreis keine Einnahmen erzielt. Die Parteien vereinbaren damit nämlich kein Entgelt für die Werthaltigkeit der übertragenen Anteile, sondern wählen diese Gestaltung regelmäßig aus buchungstechnischen Gründen. Das Gericht stellte zudem fest, dass damit nicht etwa eine Geringfügigkeitsgrenze für die Anwendung des Halbabzugsverbots eingeführt wird. Erzielt der Verkäufer Einnahmen in geringer Höhe, sind Halbeinkünfteverfahren und Halbabzugsverbot auch dann anzuwenden, wenn er insgesamt einen Verlust erleidet. Wegen einer Gesetzesänderung ist das Urteil nur auf Veräußerungsverluste vor 2010 sicher anwendbar.
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