Dabei geht es oft um nicht unbeträchtliche Geldsummen. Laut Stifterverband haben zwar 66 Prozent der Vereine eher karge Einnahmen bis unter 20.000 Euro, aber bei elf Prozent stehen bereits zwischen 100.000 und einer Million Euro in den Büchern, und bei vier Prozent übersteigen die Einnahmen sogar die Millionengrenze. „In Vereinen werden mitunter mehr Gelder bewegt, als man sich vorstellt“, sagt Martin Czekalla, Steuerberater bei Ecovis. Dazu kommt die wachsende Bedeutung von Stiftungen, gemeinnützigen GmbHs und Genossenschaften. Das macht die Vereinsarbeit für Ehrenamtliche, vor allem für die verantwortlichen Vorstände, immer schwieriger.
„Die zivilrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen an Vereine sind komplex“, warnt Czekalla. „Häufig werden die Probleme unterschätzt, weil die Vereinsmitglieder sich dem Vereinszweck und nicht der Büroarbeit widmen wollen.“ Zudem werden die verantwortlichen Positionen im Verein wie Vorsitzender oder Kassierer in der Regel von Laien und nicht von Bankkaufleuten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten besetzt. Die Wahlperioden in Vereinen sind mit meist nur zwei Jahren für eine profunde Einarbeitung zu kurz und führen zu häufigem Wechsel bei den Amtsinhabern.
Hat die Vereinsverwaltung, ohne es zu wissen, lange Zeit hinweg fehlerhaft gearbeitet, kann es teuer werden, wenn das Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung – wie üblich – erst Jahre später nachprüfen. Dann kommen größere Nachforderungen mit Zinsen und Säumniszuschlägen zusammen. Beim rechtsfähigen Verein werden die gesetzlichen Vertreter, also die Mitglieder des Vorstands, mit Annahme ihrer Wahl zugleich Garanten dafür, dass der Verein seine steuerlichen Pflichten erfüllt (§ 34 Absatz 1 Abgabenordnung). Während früher die persönliche Haftung der Vorstände streng gehandhabt wurde, beschränkte der Gesetzgeber erst 2009 im § 31a des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Voraussetzungen auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Vereinsvorstände sind gut beraten, wenn sie sich frühzeitig um alles kümmern, was in ihrem Verein mit Steuern, Haftung und Versicherung zu tun hat. Hier führen vor allem drei Reizthemen immer wieder zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt: Gemeinnützigkeit, Spenden und Reisekosten. Steuerexperte Czekalla: „Vereine haben durchaus eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihren Ehrenamtlichen auch steuerkonform Vergütungen zukommen zu lassen.“