Durch das neue „eHealth-CardLink“-Verfahren der gematik können E-Rezepte bequem über geeignete Smartphones und einen entsprechenden Zustellungsdienst „epotheke“ zur Einlösung an angeschlossene Apotheken übermittelt werden. Hierfür müssen Patientinnen und Patienten keine PIN bei Ihrer Krankenversicherung anfordern, sondern können der Apotheke ihres Vertrauens einfach den Abruf der in der Telematikinfrastruktur gespeicherten Verordnungsdaten ermöglichen.
Benötigt wird ein NFC-fähiges Smartphone und ein CardLink-Anschluss der Apotheke
Voraussetzung hierfür ist, dass das Smartphone mit einer so genannten „Near Field Communication“ (NFC) Schnittstelle ausgerüstet und die ausgewählte Apotheke über einen von der gematik zugelassenen „eHealth-CardLink“-Dienst erreichbar ist. Das entsprechende Zulassungsverfahren für die „epotheke“, die auf der mehrfach zertifizierten Open eCard Technologie basiert, wurde heute formal bei der gematik eröffnet, so dass sich interessierte Apotheken und ihre Partner ab sofort für die Pilotierung des innovativen Verfahrens registrieren können.
„Wir freuen uns sehr über das Erreichen dieses wichtigen Meilensteins,“ ergänzt Tina Hühnlein, Geschäftsführende Gesellschafterin der ecsec GmbH. „Die epotheke ist ab sofort geöffnet – Treten Sie gerne ein!“