Verletzt hatte EFI nach Behauptung der Durst GmbH das deutsche Patent DE 10 2005 006 092. Dies hatte EFI zurückgewiesen und im Gegenzug eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht eingereicht. Unhaltbar, so argumentierte EFI, seien weite Teil des Patents, da die darin beanspruchten "Neuerungen" bereits Jahre zuvor bekannt gewesen seien. Aus ähnlichen Gründen hatten bereits Gerichte in Mannheim und Karlsruhe ein Gebrauchsmuster der Durst GmbH, das sich auf dieselbe "Erfindung" bezog, für ungültig befunden.
Angeschlossen hat sich dieser Sichtweise nun - am 23. Oktober - auch das Bundespatentgericht, indem es wesentliche Aspekte des Patents für nichtig erklärte. Legt die Durst GmbH dagegen keine Berufung ein, so hat ein langjähriger, durch sie ausgelöster Patentstreit seinen Abschluss gefunden.
Dazu Bryan Ko, Syndikus von EFI: "Wettbewerb, so meinen wir, sollte auf dem Markt, nicht im Gerichtssaal, stattfinden. Ins Feld führen sollten die Unternehmen wahre, kundenorientierte Innovationen, nicht etwa fragwürdige Patentansprüche. Wenn es sein muss, werden wir uns auch künftig energisch zur Wehr setzen. Unser Hauptaugenmerk aber richten wir unbeirrbar auf Ideen und Technologien, die zum Erfolg unserer Kunden beitragen."