Frühzeitige Planung erforderlich
Wegen der kurzen Frist zur Nachrüstung von Bestandsgebäuden bis zum 31. Dezember 2023 sollten Eigentümer frühzeitig mit der Planung beginnen. Angesichts der angespannten Lage auf den Weltmärkten ist es empfehlenswert, mit Rauchwarnmelderherstellern sowie Planern und Installateuren rechtzeitig verbindliche Liefertermine bzw. Verfügbarkeiten zu vereinbaren. Auch sind Besonderheiten wie die Ausstattung barrierefreier Wohnungen zu berücksichtigen. Dort müssen Rauchwarnmelder barrierefrei bedien- und wahrnehmbar sein, was derzeit nur mit (funk-)vernetzten Geräten sinnvoll möglich ist.