Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte zu übernehmen. Der Antrag auf Kostenübernahme wird durch die aktuelle Listung der Ei Electronics Produkte im GKV-Hilfsmittelverzeichnis erleichtert. Das Alarmierungsmodul Ei170RF (Hilfsmittelnummer: 16.99.09.2030) warnt die Bewohner durch eine intensitätsstarke Blitzleuchte und ein Vibrationskissen. Die Vernetzung mit dem Rauchwarnmelder Ei650RF (Hilfsmittelnummer: 16.99.09.0086) erfolgt per Funk.
Die Installation von Rauchwarnmeldern ist mittlerweile in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Im Gefahrfall warnen sie mit einem lauten Signalton vor einem Wohnungsbrand. Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen können diese Art der Alarmierung jedoch nicht wahrnehmen. Außerdem stellt die Bedienung vieler Geräte an der Zimmerdecke nicht nur für Personen mit Mobilitätseinschränkungen eine echte Herausforderung dar.