Schleppende Störungsbeseitigung
Bei mehr als der Hälfte der Befragten wurde der Fehler nicht innerhalb weniger Tage beseitigt. Bei 29 Prozent dauerte es sogar länger als vier Wochen – ein Zeitraum, in dem Bewohner aufgrund nicht funktionierender Rauchwarnmelder unzureichend vor Wohnungsbränden geschützt sind. „Es ist absolut inakzeptabel, wenn eine Störungsbeseitigung länger als eine Woche dauert“, kritisiert der Berliner Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert den Status quo.
Fachbetriebe sind schneller
Elektrofachbetriebe schneiden hierbei vergleichsweise gut ab. So hat die Studie gezeigt, dass sie mit 53 Prozent die Störungen deutlich häufiger innerhalb weniger Tage beseitigen als Messdienstleister (39 Prozent). Am besten ist es allerdings, wenn diese gar nicht erst auftreten. Deshalb sollte man bereits bei der Auswahl der Melder auf Qualität setzen. So gibt es Anbieter, deren Modelle ihre Zuverlässigkeit schon langfristig in der Praxis bewiesen haben. Darüber hinaus ist davon abzuraten, Geräte per Klebung oder Magnethalterung an der Decke zu befestigen.
Ferninspektion auf dem Vormarsch
Außerdem zeigt die aktuelle Studie einen klaren Trend zur Ferninspektion. Insgesamt werden heute 14 Prozent aller Rauchwarnmelder in Mehrfamilienhäusern aus der Ferne inspiziert, in Städten wie Hamburg und Berlin sind es sogar bereits 22 bzw. 25 Prozent. Elektrofachbetriebe (7 Prozent) sind allerdings nur unterdurchschnittlich daran beteiligt. Dabei ist die Ferninspektion gerade für diese Unternehmen mit wenig Aufwand umsetzbar und wirtschaftlich attraktiv. Weil die Wohnungen zur Inspektion nicht mehr betreten werden müssen, können jetzt auch kleinere Fachbetriebe große Wohnungsbestände betreuen.
Fazit
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern wird aktuell eher stiefmütterlich behandelt. Für Elektrofachbetriebe bietet sich eine gute Gelegenheit, mit Qualitätsprodukten und zuverlässigem Service zu punkten.
* Die repräsentative Studie wurde durch die Innofact AG mittels Online-Befragung im Zeitraum von 13. bis 20. April 2021 realisiert. Es wurden 5.682 Personen befragt, die in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus leben – egal ob zur Miete oder im Eigentum. Die Befragung wurde in 15 Bundesländern durchgeführt. Nicht einbezogen war Sachsen aufgrund einer abweichenden Gesetzeslage; die Rauchmelderpflicht gilt dort nur für Neubauten.