Interoperabel und effizient
Gefragt sei zudem die Integration von Rauchwarnmeldern in andere gebäudetechnische Systeme und ein effizienter Betrieb. „Das ist nur mit interoperablen Geräten und herstellerneutralen Standards sinnvoll möglich“, ist Kennedy überzeugt. Insellösungen würden die Systemlandschaften von Wohnungsunternehmen und Dienstleistern verkomplizieren und einen effizienten Betrieb erschweren.
Rauchwarnmeldertausch in Baden-Württemberg und Hessen
Aktuell steht der Rauchwarnmeldertausch in Baden-Württemberg und Hessen spätestens zum 31.12.2024 an. Nach zehn Jahren Betriebsdauer ist gemäß DIN 14676-1 ein Austausch der Rauchwarnmelder erforderlich, da durch unvermeidliche Verschmutzungen der Rauchkammer eine ausreichende Detektionssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Um den steigenden Anforderungen für die kommenden zehn Jahre gerecht zu werden, ist eine frühzeitige Planung der anstehenden Investitionen notwendig. Dabei besteht die Chance, durch den Einsatz neuer Technik Digitalisierungspotentiale zu erschließen und durch mehr Rechtssicherheit der steigenden Betreiberverantwortung gerecht zu werden.
Weiterführende Informationen vermittelt Thorsten Teichert im Aussteller-Fachforum in Halle 4A, Stand 4A-300 in den Vorträgen „Barrierefreie Rauchwarnmelder – aber wie(so)?“ am 21. Juni um 11:00 Uhr sowie „Pflicht oder Kür? Die Fakten zum Rauchwarnmeldertausch nach 10 Jahren“ am 22. Juni um 11:30 Uhr.
Weitere Informationen: www.eielectronics.de