Untersucht wurde das "Alarmierungsmodul für Hörgeschädigte Ei170RF" in Kombination mit einem funkvernetzten Rauchwarnmelder des Typs Ei650W. Dieses Modell ist bauähnlich zu dem mit "gut" bewerteten Rauchmelder Ei650, der sich im Rauchmeldertest 2013 als einer der Testsieger qualifiziert hatte.
Das Alarmierungsmodul Ei170RF besteht aus einer intensitätsstarken Stroboskopleuchte und einem Vibrationskissen zur Platzierung unter Kopfkissen oder Matratze. Es empfängt die Alarmsignale aller funkvernetzten Rauch-, Hitze- und Kohlenmonoxidwarnmelder von Ei Electronics und warnt hörgeschädigte oder taube Menschen durch starke Licht- und Vibrationssignale vor einem Wohnungsbrand.
DIN-Norm fordert Einsatz geeigneter Warneinrichtungen
Der Bedarf für solche Lösungen wächst, denn mittlerweile schreiben nahezu alle Bundesländer die Installation von Rauchmeldern in ihrer Landesbauordnung vor. Die Details werden von der DIN 14676 geregelt, in der es u. a. heißt: "Bei Personen, die über ein eingeschränktes Wahrnehmungsvermögen verfügen, müssen gegebenenfalls organisatorische Maßnahmen vorgesehen oder zusätzlich geeignete Warneinrichtungen eingesetzt werden."
"Wir freuen uns, dass die Stiftung Warentest auch Spezialprodukte überprüft und den Verbrauchern damit sinnvolle Sicherheitslösungen aufzeigt. Denn Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen müssen genauso zuverlässig vor Brandgefahren gewarnt werden, wie andere auch", kommentiert Philip Kennedy, Sales & Marketing Director der Ei Electronics GmbH.
Zuverlässigkeit steht für den Markenhersteller Ei Electronics an erster Stelle: Alle Rauchmelder werden in Europa produziert und einzeln in echtem Rauch getestet, bevor sie das Werk verlassen. Die Modelle der Ei650-Serie sind außerdem nach der erweiterten Prüfnorm VdS 3131 zertifiziert und mit dem Qualitätssiegel "Q" ausgezeichnet.
* Die Stiftung Warentest benutzt in ihrem Bericht das umgangssprachliche Wort "Rauchmelder". Der von Ei Electronics auf Verpackungen und Produktliteratur verwendete Fachbegriff lautet "Rauchwarnmelder".