Unzureichende Ausstattung
Zwar haben 84 Prozent der Befragten mindestens einen Rauchwarnmelder in ihrem Eigenheim installiert, genau die Hälfte aller selbstgenutzten Häuser (50 Prozent) entsprechen jedoch nicht den gesetzlichen Vorschriften. Besonders gefährlich: In Schlaf- und Kinderzimmern ist nur in 62 Prozent der Fälle ein Rauchwarnmelder vorhanden. In Treppenhäusern, Fluren und Eingängen haben immerhin 75 Prozent der Befragten einen Rauchwarnmelder installiert.
Fehlende Aufklärung
Der Hauptgrund für die unzureichende Ausstattung scheinen der Studie zufolge unzureichende Informationen zu sein. So wissen 27 Prozent der Hauseigentümer nicht, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Rauchwarnmelder zu installieren. Und selbst bei Kenntnis der Rauchwarnmelderpflicht herrscht häufig Unklarheit darüber, in welchen Räumen die Geräte installiert werden müssen.
Chancen für Fachinstallateure
Insgesamt gab es nach Angaben des statistischen Bundesamtes in Deutschland Ende 2018 rund 13 Millionen selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Studie zufolge sind damit etwa 6,5 Millionen Eigenheime nur unzureichend oder gar nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Für professionelle Installateure ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, durch fachgerechte Beratung die Ausstattungsquote zu verbessern. Weiteres Potenzial bietet der hohe Bestand an Rauchwarnmeldern mit störanfälligen wechselbaren Batterien und die geringe Verbreitung funkvernetzter Melder, die sich insbesondere für die Installation in Einfamilienhäusern eignen.
Über die Studie
Die repräsentative Studie wurde durch die Innofact AG mittels Online-Befragung im Zeitraum von 9. April bis 1. Mai 2020 realisiert. Es wurden 5.840 Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern befragt. In die Auswertung flossen die Ergebnisse von den 4.582 Eigenheimbesitzern der 13 Bundesländer ein, in denen die Rauchwarnmelderpflicht schon in vollem Umfang gilt.
Weitere Informationen:www.eielectronics.de