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EJOT VSD

Doppelspreizdübel erfolgreich in Hamburger Wohnanlage verarbeitet

(PresseBox) (Bad Laasphe, )
Gebäude mit zweischaligen Mauerwerk in Verblendbauweise, die vor 1976 errichtet wurden, bürgen oft ungeahnte Gefahren. In der Vergangenheit hatte man Drahtanker zur Verbindung der beiden Mauerwerksschalen verwendet die als "nichtrostend" eingestuft wurden. Es zeigte sich jedoch, dass auf Grund von Feuchtigkeitseinwirkungen und erhöhten Sulfidgehalten im Mörtelbereich Drahtanker korrodiert sind und es zu Gebäudeschäden und Gefahr für Leib und Leben gekommen ist. Erst ab 1975 sind Drahtanker aus nichtrostendem Stahl, nach DIN 17 440 definiert, vorgeschrieben. Durch die Übergangszeit von einem Jahr wurden diese aber erst ab 1976 verwendet.

Überzeugen konnte sich die Bilfinger-Berger GmbH 2005 und 2006 im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen vom einfachen aber im höchsten Maße sicheren Setzen der EJOT Verblend-Sanier-Dübel. Hierbei wurden über 18.000 m² Fassaden mit WDVS saniert. Zur Sicherung der Verblendschale aus Ziegelmauerwerk kamen ca. 61.000 EJOT VSD-8x205 E zum Einsatz und zusätzlich 13.000 EJOT SDF-KB-10Ux220 V für die Befestigung der Wärmedämmungen mit Schienensystemen. Mit dem EJOT Verblend-Sanier-Dübel VSD 8U konnte Bilfinger-Berger über den ersten Dübel mit doppelter Spreizzone verfügen der eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung hat und speziell die Anforderungen nach DIN 1053-1 erfüllt. Es ist den EJOT Entwicklern gelungen einen Dübel herzustellen, der nachweislich einen 100% Schutz für die Schraube, dank Dübelhülse aus hochwertigem Polyamid, bietet. Dadurch darf heutzutage die nachträgliche Vernadelung auch mit Schrauben aus Stahl erfolgen.

Alle Vorteile auf einen Blick

- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, entspricht den Anforderungen nach DIN 1053-1
- durch die Universalspreizzone kann in Voll- und Lochbaustoffen verankert werden
- einsetzbar mit Schrauben aus Edelstahl A4 und verzinktem Stahl
- Dübelhülse aus hochwertigem Polyamid
- Bohrdurchmesser zum Setzen des Dübel 8 mm
- weitergehend temperaturunabhängiges montieren
- keine aufwendiges Kleben notwendig
- Montagekontrollen entfallen durch vorhandene Setzkontrolle
- Einsparung der Material- und Montagekosten bis zu 70%

Sichere Gebäude - eine Pflichtung des Bauherrn
Durch erste Schadensfälle an Verblendschalen die 1990/91 auftraten wurde in den amtlichen Informationen der Bauaufsichtsbehörden Norddeutschlands und in den Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBT) auf diesen Umstand hingewiesen. Die Baubehörde der Stadt Hamburg hatte daraufhin bereits 1991 festgelegt, wann die Bauherren verpflichtet sind ein Gebäude zu untersuchen und welche Maßnahmen für das Erbringen eines Nachweises der Standsicherheit notwendig sind.

Verblendschalen die vor 1976 angebracht wurden sind auf Ihre Sicherheit hin zu überprüfen und ggf. müssen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden. Es gelten demnach als besonders gefährdet und damit als untersuchungsbedürftig Gebäude, die einen so genannten Sparverblender mit einer Dicke von 5,2 mm haben. Aber auch Gebäude, mit Vorsatzschalen von 11,5 cm Stärke, sind gerade an Wetterseiten oberhalb 8 m zu untersuchen. Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass die Drahtanker keine Korrosionsschäden haben, kann davon ausgegangen werden, dass das vorhandene Mauerwerk ausreichend tragsicher ist. Gebäude, an denen das Verblendmauerwerk nach 1976 hergestellt wurde, brauchen nur dann untersucht werden, wenn Schäden bereits erkennbar sind.

Bei Wänden, wo die o. g. Kriterien zutreffen, sind mindestens 5 Drahtanker auf Korrosion zu prüfen. Sind die Drahtanker derart verrostet, dass die Tragfähigkeit um 50% vermindert ist, muss umgehend saniert werden.

Weitere Produktinformationen:
EJOT Baubefestigungen GmbH
In der Stockwiese 35
D-57334 Bad Laasphe
Tel. +49 2752 908-0, Fax -731
e-mail: bau@ejot.de
www.ejot.de
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