Um diese Zielvorgaben zu erreichen, wurde 2005 die EuP-Richtlinie (Energy-using Products Directive 2005/32/EG) verabschiedet, die 2009 in ErP-Richtlinie (Energy-related Products Directive 2009/125/EG) umbenannt wurde - in Deutschland auch bekannt als Ökodesign-Richtlinie. Mittels verbindlicher Mindestanforderungen legt die Richtlinie die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte fest, deren Einhaltung mit der CE-Kennzeichnung nachgewiesen werden muss.
Prominentes Beispiel hierfür ist die 100-Watt-Glühbirne, die seit einiger Zeit vom Markt verschwunden ist - ebenfalls eine Maßnahme aus der ErP-Richtlinie.
Die konkreten Vorgaben für die Umsetzung der Richtlinie im Bereich der Ventilatoren sind in der ErP-Durchführungsverordnung 327/2011 der EU definiert. Sie gibt Mindestwirkungsgrade für Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung von 125 W bis 500 kW vor und sorgt damit für die Verbannung von Energiefressern aus dem Produktprogramm aller Ventilatorenhersteller ab dem 1. Januar 2013.
Im Unterschied zu der im Juni 2011 in Kraft getretenen Norm IEC 60034-30-2008, die lediglich Mindestwirkungsgrade für Motoren (IE2 / IE3) vorschreibt, wird bei der ErP-Richtlinie das komplette betriebsfertige System "Ventilator" betrachtet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Ventilator als Einzelgerät eingesetzt oder als Komponente in einer Anlage betrieben wird.
Ab dem 1. Januar 2015 werden die Anforderungen an die Wirkungsgrade gegenüber 2013 nochmals verschärft.
Bis auf wenige Ausnahmen fallen auch die Ventilatoren des in Ostfildern ansässigen Ventilatorenherstellers Elektror airsystems gmbh unter die ErP-Richtlinie. Lediglich spezielle Geräte wie bspw. explosionsgeschützte ATEX-Ventilatoren, Förderventilatoren oder die neuen, extrem hochdrehenden Gebläse der "BOOSTED"-Reihe sind davon nicht betroffen.
Die Kunden des Ventilatorenspezialisten können jedoch unbesorgt sein. Durch fortlaufende Optimierungen und Energieeffizienz-Maßnahmen erfüllt bereits heute ein Großteil der Elektror-Gebläse die Anforderungen der ErP-Richtlinie - viele Geräte, darunter alle großvolumigen Stahlventilatoren, übertreffen diese sogar bei weitem.
Ein sehr geringer Anteil von Geräten wird die ehrgeizigen Mindestanforderungen nicht erfüllen, doch auch hier bietet Elektror jedem seiner Kunden eine effizientere Alternative und unterstützt mit Rat und Tat bei der Umstellung.
"Energieeffizienz war und ist auch für uns das Thema der Stunde", so Geschäftsführer Ulrich W. Kreher: "Getreu dem Motto "Go BLUE save energy" lassen wir Energiesparmaßnahmen in sämtliche Aspekte unserer täglichen Arbeit einfließen - angefangen bei unseren Produkten bis hin zur energieeffizienten Gestaltung von Produktions- und Verwaltungsstätten. Die ErP-Richtlinie der EU leistet einen wertvollen Beitrag dazu, die Vermeidung von Energieverschwendung an wichtigen Stellen durchzusetzen."
Diese Richtlinie wirft für Ventilatorenhersteller, aber auch Anlagenbauer und Anlagenbetreiber wieder zahlreiche Fragen auf. Für Elektror hat es oberste Priorität, seine Kunden und Interessenten rechtzeitig und vor allem umfassend und möglichst detailliert über die anstehenden gesetzlichen Änderungen aufzuklären. Zu diesem Zweck stellt der Ventilatorenhersteller die allgemeinen Informationen zur ErP-Richtlinie sowie die Antworten auf die wichtigsten Elektror-spezifischen Fragen kompakt und verständlich auf seiner Webseite www.elektror.de zur Verfügung - zusätzlich können die Informationen in Form einer gedruckten Broschüre auch direkt beim Unternehmen angefordert werden.
Persönliche Beratung und Hilfestellung durch den Customer Support ist beim Thema ErP für Elektror genauso selbstverständlich wie bei jeder anderen Kunden- oder Interessentenanfrage auch.
"Eine unserer Kernkompetenzen ist die individuelle Beratung und das gemeinsame Erarbeiten von Lösungen für unterschiedlichste Herausforderungen", erklärt Vertriebsleiter Jan Oellers: "Und auch beim Thema ErP werden unsere Kunden wieder von dieser Stärke profitieren."