Die zu erwerbenden Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Mai 2011 genannten Zwecken verwendet werden.
Der Erwerb der Aktien wird über die Börse in entsprechender Anwendung der Bestimmungen der Verordnung EG Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 unter Einschaltung eines Kreditinstituts erfolgen, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der ELMOS Semiconductor AG trifft. Der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Eröffnungskurs am Erwerbstag im Xetra-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 10% über- oder 20% unterschreiten.
Der Vorstand kann den Aktienrückkauf jederzeit aussetzen und – unter Beachtung der insiderrechtlichen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes – wieder aufnehmen.
Die ELMOS Semiconductor AG wird über die an dem jeweiligen Handelstag erworbenen eigenen Aktien unter Angabe von Datum, Stückzahl und dem volumengewichteten Durchschnittskurs innerhalb von sieben Handelstagen unter www.elmos.com/... informieren.