Die Tagesordnungspunkte bleiben im Vergleich zur vorherigen Einladung vom 20. März 2020 unverändert. Elmos wird die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie umsetzen und die gesamte Hauptversammlung für die Aktionärinnen und Aktionäre in Bild und Ton übertragen und die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation ermöglichen.
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft verfügbar.