Grund für den Brennelementwechsel ist ein Befund an einem der 193 Brennelemente. Bei diesem Brennelement wurde festgestellt, dass der zugehörige Steuerstab nur mit geringfügig erhöhter Kraft aus dem Element gezogen werden konnte.
Beim Einfahren und auch beim Einfallen des Steuerstabs gab es bei verschiedenen Prüfungen keine Auffälligkeiten. Das Abschalten des Reaktors war damit zu jeder Zeit uneingeschränkt sichergestellt, sicherheitstechnisch stellt der Befund kein Problem dar.
Die Steuerstäbe enthalten ein Neutronen absorbierendes Material, das beim Einfahren der Steuerstäbe in den Reaktorkern Neutronen absorbiert und so die Leistung des Reaktors senkt und den Reaktor abschaltet.
Durch den Austausch des einen Brennelements wird aus reaktorphysikalischen Gründen der Wechsel weiterer Brennelemente notwendig. Insgesamt werden damit acht Brennelemente gewechselt. Zur Ursachenklärung wird das betroffene Brennelement nach dem Austausch untersucht.
Eine Meldepflicht nach der Meldeordnung (AtSMV) besteht nicht. Die Aufsichtsbehörde wurde über die Auffälligkeit und das weitere Vorgehen informiert.