Wie viel Sprit das eigene Auto verbraucht, dürfte den meisten Autobesitzern klar sein. Wie viel Energie aber "schlucken" die eigenen vier Wände pro Jahr? "Den meisten Verbrauchern ist ihr Jahresheizenergiebedarf noch keine geläufige Größe", weiß Energiefachberater Conny Reichelt von Erdgas Südbayern. "Der Gesetzgeber hat mit dem Energieausweis daher ein klar verständliches Instrument eingeführt, um den Energieverbrauch im Haus sichtbar zu machen", so Reichelt weiter. Mit einem Blick wird erkennbar, ob das neue Eigenheim eine Heizkostenfalle oder ein 3-Liter-Objekt ist.
Seit dem 1.10.2008: Ende der Wahlfreiheit
Einfacher Verbrauchsausweis oder präziser Bedarfsausweis: Ab Oktober 2008 gelten neue Kriterien dafür, welche Version des Energieausweis benötigt wird. Grundsätzlich gilt: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Wurde schon bei Baufertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder durch Modernisierung mindestens auf deren Niveau gebracht, ist auch noch der Verbrauchsausweis zulässig. Für später errichtete Wohngebäude gilt die allgemeine Ausweispflicht mit Wahlfreiheit ab dem 1. Januar 2009. Und für Nichtwohngebäude wie Werkstätten oder Hotels beginnt die Verpflichtung für einen der beiden Typen erst ab dem 1.07.2009. Bei Neubauten hingegen ist der bedarfsorientierte Ausweis schon länger vorgeschrieben. Jedoch keine Regel ohne Ausnahme(n): Für Baudenkmäler muss bei-spielsweise kein Energieausweis erstellt werden.