Die [GGSC]-Seminare GmbH veranstaltet im Rahmen der Berliner Energietage am 04. Mai 2009 ein Fachgespräch zu dem Thema "EEGWärmeG: Spielräume für Landesgesetze zum Klimaschutz".
Zum 01.01.2009 ist bekanntlich das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) in Kraft getreten. Danach muss bei Neubauten der Wärmeenergiebedarf durch die anteilige Nutzung von Erneuerbaren Energien oder Ersatzmaßnahmen gedeckt werden. In § 3 Abs. 2 heißt es: "Die Länder können eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien bei bereits errichteten Gebäuden festlegen."Das Bundesgesetz lässt demnach Landesregelungen im Bestandsbereich zu.
Das Land Baden-Württemberg hat bereits im November 2007 das Gesetz zur Nutzung Erneuerbarer Wärmeenergien Baden-Württemberg (EWärmG) beschlossen und ab dem 01.01.2010 eine anteilige Nutzpflicht bei Bestandsbauten vorgesehen, wenn ein Austausch der Heizanlage erfolgt. Statt einer Deckung von 10 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien (insbesondere Solarthermie, Erdwärme, Biomasse) kann auch ein wesentlicher Teil des Gebäudes energetisch saniert, qualifizierte KWK-Anlagen genutzt oder das Gebäude an ein qualifiziertes Wärmenetz angeschlossen werden. In der Freien Hansestadt Hamburg ist auf Grundlage des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes die Hamburgische Klimaschutzverordnung vom 11.12.2007 erlassen worden, die bei neu zu errichtenden und bei bestehenden Gebäuden Vorgaben zur Vermeidung von Wärmeverlusten vorsieht. Außerdem hat der Hamburger Senat jüngst die Weiterentwicklung des Hamburger Klimaschutzkonzeptes 2007 - 2012 vorgelegt.
Das Land Berlin plant seit längerem das Landesklimaschutzgesetz als Nachfolgeregelung zum Energieeinspargesetz aus dem Jahr 1990. Im Herbst 2008 wurde ein Eckpunktepapier ausgearbeitet, das aber ebenso wie der jetzt hausintern vorliegende Gesetzentwurf noch nicht öffentlich diskutiert werden konnte. Es ist zu erwarten, dass im Rahmen der Landeskompetenz nicht nur die Regelungen des EEWärmeG für Bestandsgebäude entsprechend abgewandelt angeordnet werden, sondern auch der besonderen Situation der weiten Verbreitung von Fernwärme, des hohen Mietanteils und der geringen Verfügbarkeit erneuerbarer Energien im Land und dem Mieterschutz Rechnung getragen wird.
An dem [GGSC]-Fachgespräch am 04. Mai 2009 wird aus Berlin Herr Staatssekretär Hoff und aus Hamburg Herr Staatsrat Maaß sowie ein Vertreter des Landes Baden-Württemberg teilnehmen.Fachbeiträge kommen auch von Herrn Prof. Twele (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) sowie den Anwälten Hartmut Gaßner und Dr. Klaus-Martin Groth vom Anwaltsbüro [Gaßner, Groth, Siederer & Coll. - GGSC] Berlin/Köln.
Wegen Einzelheiten richten Sie sich bitte an Michéle Nußpicker, [GGSC]-Seminare GmbH, Tel.: +49(30)72610260.