Doch der Markt reizt, denn mit dem EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahre 2012 sind die Möglichkeiten für finanzielle Anreize zur Stromvermarktung über Handelshäuser an der Börse European Energy Exchange (EEX) ausgebreitet worden.
Anlagenbetreiber sind angehalten, ihren Strom aus Biogasanlagen bedarfsgerecht zu produzieren.
Neu installierte Biogasanlagen über 750 kW elektrischer Kapazität nach EEG 2012 sind bereits seit Anfang des Jahres 2014 verpflichtet, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten.
Das im Januar 2014 veröffentlichte EEG-Eckpunktepapier plant die Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung verbunden mit höheren Anreizen zur bedarfsgerechten Stromerzeugung von bestehenden & neuen Biogasanlagen.
Neu installierte EE-Anlagen sollen nur noch über Fernsteuerung betrieben werden, durch die Produktion und Abnahme weitaus beherrsch- und regelbarer werden.
Der Markt ist in Bewegung.
Morgen, am 6. März 2014, findet u.a. zu diesen Schwerpunktthemen eine vom Verein zur Förderung von Biomasse und nachwachsenden Rohstoffen Freiberg e.V. www.biomasse-freiberg.de/... halbtägige Fachveranstaltung zur bedarfsgerechten Stromerzeugung in 09603 Siebenlehn, Tagungshotel "Schwarzes Roß", Freiberger Straße 9, statt.
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Anne Unger, Expertin für Biogasanlagen bei e2m, www.energy2market.de , wird im Referenten-Block I, ab 10.15 Uhr, über "Erste Analyse und Wirtschaftlichkeit der Flexibilitäts-Prämie" referieren und im Nachhinein den Teilnehmern dazu Rede und Antwort stehen.
Bei Fragen rund um die Vermarktung der Biogasanlage beantworten darüber hinaus auch die Mitarbeiter des Kompetenz Centers Biogas in Leipzig Fragen zu diesen Thematiken. Hotline: +49 341 23 10 0085, E-Mail: biogas@energy2market.de .