„Somit können unsere Handwerksbetriebe ihre vielen Aufträge zur energetischen Sanierung von Gebäuden wieder aufnehmen“, so Heinz Essel, Vorstandsvorsitzender des ENH e.V., „ohne dass sie durch überzogene Entsorgungskosten in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht werden. In der Zwischenzeit werden hoffentlich die erforderlichen Genehmigungen für die Verbrennung dieser Abfälle, insbesondere in Hamburg, erteilt.“
Nach Abwägen des Für und Wider sehen wir in der Entscheidung einen tragfähigen Kompromiss, der sowohl die Aspekte des Umweltschutzes durch die energetische Gebäudesanierung als auch den Wunsch nach Kontrolle über den Verbleib gefährlicher Abfälle berücksichtigt.
Angesichts eines zukünftig deutlich anwachsenden HBCD-Mengenstroms muss eingeräumt werden, dass eine langfristige Lösung gefunden werden muss, die diesem Thema deutlich mehr Beachtung schenkt.
Die Entsorgungswirtschaft, im Besonderen die Stadtreinigung Hamburg mit ihren Müllverbrennungsanlagen, ist jetzt gefordert, in diesen zwölf Monaten Frist eine langfristig rechtssichere und kostengünstige Beseitigung dieses Abfalls sicherzustellen“, so der Präsident der Handwerkskammer, Josef Katzer.
Der ENH wird im Schulterschluss mit der Handwerkskammer und den weiteren betroffenen Verbänden die Umsetzung dieses Beschlusses eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass die gewonnene Zeit sinnvoll für praxisgerechte Lösungen genutzt wird. Denn ab dem 31.12.2017 sind HBCD-haltige Abfälle wieder gefährlich.
In diesem Sinne wünschen wir einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr, in dem nicht nur für dieses Problem tragfähige Lösungen gefunden werden.