Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass HBCD-haltiges Dämmmaterial zukünftig kein gefährlicher Abfall mehr ist. Trotzdem muss mit der Entsorgung ein elektronisches Nachweisverfahren geführt werden, welches dem bei gefährlichen Abfällen entspricht. Derzeit gibt es zum Recycling nur Pilotanlagen mit geringen Kapazitäten, welche keine wesentliche Rolle spielen.
Daher sehen wir nur die Möglichkeit, eine ordnungsgemäße Beseitigung über Müllverbrennungsanlagen zu gewährleisten. Diese sind aber, nach unseren Informationen, so kurzfristig nicht auf ein elektronisches Nachweisverfahren eingestellt und können dieses Material deswegen zurzeit noch nicht annehmen.
Da der Gesetzgeber keine Übergangsfrist eingeräumt hat, wird es aus unserer Sicht wieder zu erheblichen Problemen bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien, insbesondere bei Mono-Chargen, führen.
Solange noch keine praxisgerechte Lösung vorliegt, empfiehlt der ENH folgendes:
- Versuchen Sie mit Ihrem Entsorger eine Einigung zu finden, dass Ihr HBCD-haltiges Dämmmaterial als gemischter Bau-Abfall anfällt, wobei es nicht mehr als 25 Volumenprozent im Container einnehmen darf.
- Sollten doch im erheblichen Umfang HBCD-haltige Abfälle ohne die entsprechenden Mengen an sonstigem Bau-Abfall anfallen, schließen Sie vorab entsprechende Verträge mit zugelassenen Entsorgungsfirmen ab.
Daher empfehlen wir, verbindliche Entsorgungsangebote einzuholen, bevor entsprechende Bauvorhaben angeboten werden.
Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen unter info@verbandsloesungen.de oder unter 040/219010-80 zur Verfügung.