fastdoc bietet Vorteile, da die Lösung Verkehrsanwältinnen und -anwälte effizient mit den behandelnden Gesundheitsexperten verbindet. Sie können über dieses Tool medizinische Berichte direkt und unkompliziert anfordern. Dies umfasst sowohl die Arztberichte und die Unterlagen zu konkreten Behandlungsverläufen aus dem Schadenfall als auch die medizinische Vorgeschichte. Über eine digitale Schweigepflichtentbindung kann die verunfallte Person den Prozess schnell und unkompliziert in die Wege leiten.
Während des Beschaffungsprozesses können Anwältinnen und Anwälte als Auftraggeber in einem Portal den aktuellen Stand nachverfolgen sowie die Dokumente einsehen und herunterladen. Dieses Vorgehen ist transparent, DSGVO-konform und signifikant schneller als der papierbasierte Weg. Verkehrsanwältinnen und -anwälte werden damit von administrativem Aufwand entlastet.
„Mit fastdoc beantragen Verkehrsanwältinnen und -anwälte die von ihnen für den Prozess benötigten medizinischen Unterlagen digital. Dieser Service vereinfacht und beschleunigt ihren Beschaffungsprozess signifikant”, sagt Jörg Halm, Direktor Personenschaden bei Eucon. Als erste Lösung ihrer Art bietet fastdoc einen komfortablen und neutralen Weg, diesen Prozess zu verschlanken. „Daher haben wir als bisher einziger Digitalisierungspartner im Personenschadensegment die Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins erhalten.”
fastdoc ist für die Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht erhältlich. Nicht-Mitglieder können sich nach vorheriger Prüfung für die Lösung freischalten lassen. Weitere Informationen zu fastdoc finden Sie bei der ARGE Verkehrsrecht.